Vorsorgekartei unvollständig? – Dann droht ein Bußgeld von bis zu 5.000,00 €

Vorsorgekartei unvollständig? – Dann droht ein Bußgeld von bis zu 5.000,00 €

Egal, welche Vorsorge in Ihrem Betrieb erfolgt, Sie müssen akribisch dokumentieren wann und warum die Vorsorge bei jedem einzelnen Mitarbeiter erfolgte. Wer hier schlampt, muss mitunter tief in die Tasche greifen. Können Sie der Behörde bei einer Kontrolle keine oder lediglich eine unvollständige Kartei vorlegen, kann das zu einem Bußgeld von bis zu 5.000,00 € nach sich ziehen.
Grundlage ist die Arbeitsmedizinische Vorsorge Verordnung. (ArbMedVV)
Wichtig für Sie:
Bei den Daten in dieser Kartei handelt es sich um Daten, die keinesfalls in unbefugte Hände gelangen dürfen. Bewahren Sie die Kartei so auf, dass Unbefugte keinen Zugang haben. Betroffene Mitarbeiter dürfen nur die eigenen personenbezogenen Angaben einsehen. Auf Anordnung haben Sie eine Kopie der Vorsorgekartei der zuständigen Behörde zu übermitteln.

CHECKLISTE: VOLLSTÄNDIGKEIT DER VORSORGEKARTEI
Beschäftigungsstammdaten (Name, Anschrift etc.
Geburtsdatum.
Art der vom Arbeitsplatz ausgehenden Gefährdungsmöglichkeiten, z. B. Lärm.
Vermerk, ob und aus welchen Anlässen Pflichtvorsorge erforderlich ist.
Vermerk, ob und aus welchem Anlässen Angebotsvorsorge erforderlich ist.
Vermerk, ob Wunschvorsorge zu ermöglichen ist.
Datum der letzten Vorsorge.
Datum der nächsten Vorsorge.

Fragen Sie Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit
Helmut Kästingschäfer

Quelle: gefahrstoffe aktuell 07 2018