Mehr wissen!

Sicherungsmaßnahmen gegen Absturz sind in folgenden Fällen erforderlich:
• ab 0 Meter, wenn der Arbeitsplatz am oder über dem Wasser oder anderen Stoffen, in denen man versinken kann liegt, etwa einem Silo.
• ab 1 Meter, wenn der Arbeitsplatz an freiliegenden Treppenläufen oder Treppenabsätzen liegt. Hierbei wird ein dreiteiliger Seitenschutz erforderlich. Das gilt auch für Maschinenhäuser und Führerstände.
• ab 2 Meter rund um Gerüste. Hier muss systematisch ein Seitenschutz montiert ein.
• ab 3 Meter , beispielweise bei Dacharbeiten.
• ab 5 Meter, dieser Wert gilt z. B. bei Mauerarbeiten oder Arbeiten an Fenstern.
Quelle: Arbeit und Gesundheit 05 06 2014
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Das duale Arbeitsschutzsystem

Das duale Arbeitsschutzsystem
Für die Bundesrepublik Deutschland ist das duale System des Arbeits- und Gesundheitsschutzes typisch: Der Arbeitsschutz wird einerseits durch den Staat und andererseits durch die hoheitliche Tätigkeit der Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung gestaltet:
Staatlicher Arbeitsschutz
Die Gesetzgebung im Bereich des Arbeitsschutzes und die Überwachung ihrer Einhaltung sind eine Aufgabe des Staates (§ 21 des Arbeitsschutzgesetzes). Gesetze regeln die grundlegenden Anforderungen allgemein. Die konkrete Untersetzung erfolgt durch Verordnungen, Durchführungsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und Erlasse der Ministerien.
Berufsgenossenschaften
sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung im Geltungsbereich der Gewerbeordnung. Sie sind ermächtigt, Unfallverhütungsvorschriften als autonome Rechtsvorschriften sowie erforderlichenfalls konkretisierende Durchführungsanweisungen zu erlassen und deren Befolgung zu kontrollieren.
Sie sind branchenorientiert gegliedert, unterhalten eine zentrale Dokumentation der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie eigene Forschungsinstitute und Kliniken.
Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nehmen Berufsgenossenschaften gegenüber den Unternehmen ebenfalls eine Aufsichtsfunktion wahr, insbesondere bezüglich Einhaltung der von ihnen erlassenen Unfallverhütungsvorschriften.

Getränkeflaschen können sie bis zu 50.000 € kosten

So steht es in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): „ Gefahrstoffe dürfen nicht in solchen Behältern aufbewahrt oder gelagert werden, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt mit Lebensmitteln verwechselt werden kann.“ Dennoch kommt es pro Jahr zu mehr als 1.000 Vergiftungsfällen, weil Ahnungslose umgefüllte Reinigungsmittel aus Lebensmittelverpackungen trinken.
Quelle: gefahrstoffe aktuell05/2014

Ist Ihre Sicherheitskennzeichnung auf dem neuesten Stand?

Vor einem Jahr wurden die Regeln für die Sicherheits– und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz angepasst. Wurde in Ihrem Betrieb bereits geprüft, ob und welche Kennzeichen ergänzt oder ausgetauscht werden müssen?
Können Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden, sind Sicherheits– und Gesundheitsschutzkennzeichnungen erforderlich. Im Rahmen der Aktualisierung der Arbeitsschutzregel (ASR) A1.3 „Sicherheits– und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ wurden die Zeichen an europäische Standards angepasst. Mit nur 10 Fragen können Sie klären, ob Ihre Sicherheitskennzeichnung den aktuellen Vorschriften entspricht:
Werden Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt, um festzulegen, wo welche Kennzeichnung erforderlich ist?
Entsprechen die verwendeten Kennzeichen der ASR A1.3?
Ist die regelmäßige Unterweisung aller Mitarbeiter über die Bedeutung der Sicherheits– und Gesundheitskennzeichnung sichergestellt?
Wird regelmäßig geprüft, ob die Sicherheits– und Gesundheitskennzeichnung auf dem neuesten Stand, intakt und gut erkennbar ist? Ein Turnus von 2 Jahren hat sich bewährt.
Ist betriebsintern geregelt, welche bzw. wie viele Kennzeichnungen an einer Stelle maximal sinnvoll sind?
Wurden nicht mehr gültige oder unzweckmäßige Kennzeichnungen entfernt?
Sind die Standorte von Feuerlöscheinrichtungen gekennzeichnet?
Sind die Aufbewahrungsorte für das Erste Hilfe Material und anderen Erste Hilfe Einrichtungen eindeutig gekennzeichnet?
Sind Rettungswege und Notausgänge eindeutig, klar und auch im Dunkeln sichtbar (nachleuchtend) gekennzeichnet?
Werden Risiken an unübersichtlichen Stellen der innerbetrieblichen Verkehrswege und an sonstigen Gefahrenstellen durch Sicherheitszeichen angezeigt?
Quelle: gefahrstoffe aktuell03/2014
FÜR WEITERE INFORMATIONEN:
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Aus dem Alltag einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

2014 die ersten 13 Wochen
Ein Kunde plant die Verlegung seines Betriebes in einen größeren Gebäudekomplex. Eine Begehung vor dem Umzug ist fällig, ich besichtige das Gebäude, lasse mir die Pläne zeigen und erfahre, welche Vorstellungen mein Kunde hat. Im Begehungsbericht beschreibe ich, welche Änderungen notwendig sind, was vor der Übernahme des Gebäudekomplexes zu beachten ist.
Mein langjähriger Kunde bittet mich, eine Unterweisung seiner Mitarbeiter zum Thema „Gefahrstoffe und Gefahrgutlagerung“ durchzuführen. Nach einer PowerPoint Präsentation, in der ich die bisherigen und die künftigen Piktogramme gegenüber stelle, und ihre Bedeutung erläutere. Anschließend besprechen wir die im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe an Hand der Betriebsanweisungen und überlegen, ob wir die richtige PSA verwenden und die Gefahrstoffe richtig gelagert werden.
Für einen neuen Kunden führe ich eine Erstbegehung seiner Schnell Restaurants durch. Neben dem Begehungsbericht erstelle ich einen Aushang mit wichtigen Rufnummern und dokumentiere die Ergebnisse der gemeinsam durchgeführten Gefährdungsbeurteilung. Außerdem erstelle ich Betriebsanweisungen nach der Gefahrstoffverordnung und für die Maschinen bzw. technischen Einrichtungen.
Gemäß § 10 Arbeitsschutz Gesetz (ArbSchG) und den Technische Regeln für den Arbeitsschutz (ASR A) 2.2 hat der Unternehmer Brandschutz- und Evakuierungshelfer auszubilden und zu beauftragen. Ein Kunde bittet mich, diese Schulung durchzuführen. Nach einer kurzen PowerPoint Präsentation, ich zeige auf, warum und wie Brände entstehen, gebe Hinweise auf die Gefahren und das richtige Verhalten, erkläre, was die Brandschutz- und Evakuierungshelfer für Aufgaben haben und mache die Mitarbeiter mit den entsprechenden Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnungen gemäß ASR A 1.3 vertraut. Anschließend begehe ich mit den angehenden Brandschutz- und Evakuierungshelfern den gesamten Betrieb, wir lernen das Flucht- und Rettungsweg System kennen und üben in der Praxis, wie man einen Feuerlöscher bedient und ein Feuer löscht.
Ein intensives Gespräch mit meinem Kunden zu der bevorstehenden Wiederbegutachtung seines Arbeitsschutz Management Systems durch die Berufsgenossenschaft (BGHM) zeigt auf, dass noch Handlungsbedarf besteht. Einige Unterweisungen, z. B. zur Benutzung von Leitern und Tritten und zu Benutzung von Persönlicher Schutz Ausstattung (PSA) Absturz müssen noch nachgeholt und in den jährlichen Unterweisungsplan aufgenommen werden. Offene Prüfungen von RWA und Hochdruckreinigern müssen initiiert werden.
Für einen weiteren Kunden führe ich eine Begehung auf einer Baustelle mit anschließender Berichtserstellung durch und im Anschluss prüfe ich in seinem Betrieb die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel gemäß Vorgabe der BGV A3. Selbstverständlich erhält mein Kunde eine vollständige Dokumentation.
Eine ganztägige Dienstreise Begehung und Gespräche, unter anderem zum Thema Datenschutz in Apotheken nimmt mich sehr in Anspruch. Die anschließenden Begehungs- und Besprechungsprotokolle müssen geschrieben werden.
Ein ausgiebiger Büro Tag mit der Erstellung von Erhebungsunterlagen für mehrere Rehakliniken die ich für einen Kooperationspartner betreue, schafft etwas Ruhe und Abwechslung.
Die Begehung eines Teilbereiches in einem Großunternehmen für einen Kunden mit besonderen Aufgaben als Arbeitnehmer Verleiher zeigt eine Problematik auf, die nicht einfach zu bewältigen ist. Kriterien nach SCC sind umzusetzen, der Unternehmer erkennt die Grenzen seiner Möglichkeit.
Im Rahmen der Kooperation mit einem Partner nehme ich an einer Besprechung der Datenschutz Beauftragten teil.
Die Arbeitsschutz Ausschuss Sitzung (ASA) läuft erfreulicherweise ohne Probleme ab, Unterweisungs- und Begehungstermine werden festgelegt.
Bei der Begehung eines Produktionsunternehmens für Landwirtschaftliche Maschinen, auch hier werden Leiharbeitnehmer eingesetzt, lerne ich neue Arbeitsprozesse kennen, die ich bewerten und beurteilen muss.
Bei einem weiteren Kunden führe ich nach der ASA Sitzung eine Unterweisung der Mitarbeiter in der Bedienung und Handhabung eines kraftbetriebenen Flurfördermittels (Ameise) durch. Es folgt eine Begehung in der Großküche und deren Spüleinrichtung. Hier wird deutlich, dass ein erheblicher Handlungsbedarf besteht.
Das Thema Umweltschutz ist für mich zwar nicht mein vorrangiges Arbeitsgebiet, aber es ist aus dem Arbeitsschutz auch nicht wegzustreichen. Ein Seminar beim TÜV Rheinland bindet mich für drei volle Tage, eine gute Erweiterung meines Allgemeinwissens, verbunden mit Wissen und Kenntnissen, die bei einigen meiner Kunden sehr hilfreich sein werden.
Ein langer Samstag steht an, ASA Sitzung, für die Vorbereitung eines Antrages auf Betriebserweiterung sind weitere Gefährdungsbeurteilungen erforderlich. Eine Begehung vor Ort, sowie die Erörterung der Abläufe sind zu terminieren. Anschließend führe ich Unterweisungen für 50 Mitarbeiter zu verschiedenen Themen durch. Für die Gefährdungsbeurteilung zeigt sich, dass die Teilnahme am Seminar Umweltschutz sehr hilfreich war.
Die Brandschutzbegehung in einer Rehaklinik zeigt Handlungsbedarf, in der anschließenden ASA Sitzung wird die Schulung der Brandschutz- und Evakuierungshelfer terminiert.
Ich besuche zwei mögliche Neukunden und führe neben dem Erst Gespräch eine erste kurze Begehung durch.
Mein Kunde muss ein Arbeitsschutz Management System der Chemischen Industrie SQAS implementieren, es folgen lange Gespräche mit Folgeaufgaben im Bereich Schulung, Unterweisung, Erstellung von Betriebsanweisungen und Ergänzung von Gefährdungsbeurteilungen.
Ein internes Audit zur Vorbereitung der Wiederbegutachtung durch die BGHM ergibt, wir sind auf dem richtigen Weg, aber es besteht weiterhin Handlungsbedarf.
Begehungen zur Arbeitssicherheit in Verkaufsstätten werden die in den nächsten Wochen im Focus stehen:
– Die Thematik PSA Absturz bei Arbeiten auf Flachdächern und der Benutzung von Hubsteigern ist eines der Wichtigsten. So muss ich mehrmals an unterschiedlichen Standorten eine Dachbegehung durchführen.
– Ein Marder in der Zwischendecke eines Verwaltungsbereiches löst eine Flut von Informationen aus, nachdem ich verschiedene Netzwerke um Unterstützung gebeten hatte. Alle Informationen lassen sich gut zusammenfassen und ich kann meinem Kunden eine fundierte Empfehlung geben.
– Die Betriebsärztliche Betreuung in Verbindung mit der aktuellen Arbeitsmedizinischen Vorsorge Verordnung (ArbMedVV) ist eines der Themen, die für meine Kunden von Interesse sind. Die Vorgaben haben sich teilweise verändert, insbesondere die Persönlichkeitsrechte der Probanden sind besonders sensibel zu betrachten und zu beachten.
Die fertiggestellten Gefährdungsbeurteilungen für die Antragstellung Betriebserweiterung erfordern ein weiteres Gespräch Vorort und einige Entscheidungen des Unternehmers. Weitere Unterweisungen zum Thema Lärm und Vibration, sowie Bewegen und Handhaben von Lasten werden erforderlich. Im Anschluss an die Besprechung ermittle ich den Lärmexpositionspegel am Arbeitsplatz.
Das Thema Organisatorischer Brandschutz in Verkaufsstätten und die Auswirkungen der ASR A 2.2 sind ein Thema, dass der intensiven Betrachtung bedarf. Hier sprechen wir über Kosten im Bereich von 10 – 15 Tausend Euro für eine Verkaufsstätte. Neben der Erneuerung aller Piktogramme sind auch alle Flucht- und Rettungsschilder zu erneuern. Ich empfehle eine Unterweisung der Mitarbeiter und Mieter zu der Situation der sogenannten Mischbeschilderung, die sich in der Übergangs- und Umsetzungsphase nicht verhindern lässt.
Im Rahmen einer ASA Sitzung wird folgendes Problem zur Chefsache: Ein Mitarbeiter hat bei einer Eignungsuntersuchung die ärztliche Untersuchung verweigert (rechtlich einwandfrei). in der ASA Sitzung muss ich Rat geben, was machen wir mit dem Mitarbeiter? Es wird herausgearbeitet, dass der Mitarbeiter nur bei ca. 5 % seiner Tätigkeit diese Untersuchung benötigt. Ich empfehle, den Mitarbeiter zunächst nur von diesen Tätigkeiten zu entbinden und ein persönliches Gespräch zu führen. Vielleicht ist es nur ein Vertrauensproblem zwischen Betriebsarzt und Proband. Möglich sind natürlich auch Informationslücken, Familiäre oder persönliche Gründe.
Zwei weitere Erstbegehungen bei potenziellen Neukunden stehen an. Im Anschluss erstelle ich zwei Angebote.
Viele telefonische Gespräche mit Beratungsintensität, Terminabsprachen und Absprachen zu weiterem Vorgehen binden mich an den Schreibtisch. Recherchen im Internet, Nachschlagen in Fachbüchern und Fachinformationen sind alltäglich.
Die nächste Kundeninformation (in Form eines Flyers für alle Kunden) ist bereits in der Denkphase.
Das nächste Seminar „Ladungssicherung“ bei der BGV T steht an, in den nächsten drei Tagen werde ich mich zu diesem Thema auf den aktuellen Stand bringen lassen.
Die ASA Sitzung in einer großen Verwaltung mit anschließender Begehung steht ebenso an, wie die Erstbegehung bei einem Neukunden.

Aktuelle Information zum Arbeitsschutz Gesetz (ArbSchG)

Arbeitsschutz Gesetz (ArbSchG)
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.
(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch:
1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
6. psychische Belastungen bei der Arbeit.

Aktuelle Information zur ArbMedVV

Arbeitsmedizinische Vorsorge Verordnung (ArbMedVV)
Die ArbMedVV wurde im Oktober 2013 nachgebessert. Wichtig für Sie sind folgende Änderungen:
Pflichtvorsorge: Vorsorge, die der Arbeitgeber bei bestimmten besonders gefährdenden Tätigkeiten zu veranlassen hat. Sie erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeiten und anschließend in regelmäßigen Abständen. Die Teilnahme ist Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit.
Angebotsvorsorge: Vorsorge, die der Arbeitgeber bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten anzubieten hat. Sie muss vor Aufnahme der Tätigkeiten und danach in regelmäßigen abständen angeboten werden.
Wunschvorsorge: Vorsorge, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern nach dem Arbeitsschutzgesetz zu ermöglichen hat. Die Möglichkeit der Wunschvorsorge entfällt, wenn nach dem Ergebnis der Gefährdungbeurteilung nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen ist.
Vorsorgebescheinigung: Bislang erhielt der Arbeitgeber im Fall einer Pflichtuntersuchung eine Kopie der Bescheinigung, aus der hervorging, ob und inwieweit bei Ausübung einer bestimmten Tätigkeit gesundheitliche Bedenken bestehen.
Künftig erhalten der untersuchte Mitarbeiter und der Arbeitgeber eine Vorsorgebescheinigung. Sie enthält Angaben darüber, wann und aus welchem Anlass ein arbeitsmedizinischer Vorsorgetermin stattgefunden hat. Zudem enthält die Vorsorgebescheinigung die Angabe, wann eine weitere arbeitsmedizinische Vorsorge aus ärztlicher Sicht angezeigt ist.
Auszug aus gefahrstoffe aktuell 02/2014

Gruß zum Neuen Jahr

Das Jahr 2014 hat begonnen
Möge es Ihnen allen den gewünschten Erfolg bringen und möglichst gesunde und unversehrte Mitarbeiter erhalten. Aber Prävention ist auch jetzt das oberste Gebot, um dieses Ziel zu erreichen.
Deshalb möchte ich Sie auch in diesem Jahr über aktuelle Änderungen im Vorschriften- und Verordnungsdschungel sowie notwendiger Maßnahmen informieren.
In der Hoffnung auf eine auch künftige gute Zusammenarbeit verbleibe ich Ihr
Helmut Kästingschäfer

Nebel trübt Wahrnehmung für eigene Geschwindigkeit

Eine Autofahrt im Nebel ist nicht nur deshalb gefährlich, weil der Fahrer objektiv eine schlechte Sicht hat. „Die Nebelschwaden trüben auch das Gefühl für die eigene Geschwindigkeit“, warnt Sven Rademacher vom DVR. „ Viele halten Ihr Tempo für angemessen, obwohl sie schon viel zu schnell unterwegs sind.“ Der Nebel verschleiere die Sinne. Hinzu kommt, dass viele Autofahrer instinktiv nah auf das Fahrzeug vor ihnen auffahren, um sich an dessen Rückleuchten zu orientieren. „Aber das kann sehr gefährlich werden“. Schließlich sei der Sicherheitsabstand dann oft viel zu gering. „Wenn das jeder macht, haben wir eine Kolonne, die im Nebel viel zu schnell unterwegs ist.“ Schon wenn nur ein Fahrer einmal kurz auf die Bremse treten muss, könne dies zu einer Massenkarambolage führen. Rademacher rät Autofahrern, sich im Nebel am rechten Fahrbahnrand zu orientieren und wegen des Gegenverkehres nicht am Mittelstreifen. Denn wenn das entgegenkommende Auto sich ebenfalls mittig hält, kommen sich beide Autos möglicherweise gefährlich nahe. Die Nebelschlussleuchte sollte nur angestellt werden, wenn die Sicht weniger als 50 Meter beträgt.
Ruhrnachrichten vom 06.10.2013

Anlege-, Schiebe- und Mehrzweckleitern

Anlege-, Schiebe- und Mehrzweckleitern sind zum Übersteigen geeignet, wenn sie mindestens einen Meter überstehen oder bauseits Festhaltemöglichkeiten vorhanden sind. Um das Verrutschen zu vermeiden, sollten Einhakvorrichtungen verwendet werden.

Die systematische Überprüfung von Leitern und Tritten lässt sich z. B. mit Hilfe einer Checkliste durchführen. Um die Erfassung und Prüfung aller Leitern und Tritte sicherzustellen, empfiehlt es sich, diese zu nummerieren und die Checklisten zu einem Kontrollbuch zusammenzufassen. Bei der Prüfung sollte besonders auf folgende Punkte geachtet werden: verschleiß, Verformung und Zerstörung von Bauteilen. Fehlende Bauteile. Ordnungsgemäße Funktion der Verbindungselemente (z. B. Gelenke bei einteiligen Mehrzweckleitern.

Denk an mich, Dein Rücken

Prävention lohnt sich– auch finanziell. Das zeigt eine Studie der gesetzlichen Unfallversicherung, für die 300 Unternehmen aus 15 Ländern befragt wurden.
Ergebnis: Ein Unternehmen, das einen Euro pro Beschäftigter und Jahr in betrieblichen Arbeits – und Gesundheitsschutz investiert, kann mit einem potenziellen ökonomischen Erfolg („Return on Prevention“) in Höhe von 2,00 Euro rechnen. Besonders deutlich wird der Nutzen betrieblicher Prävention beim Thema Rückenbeschwerden.

Oh, mein Rücken

So vielfältig die Ursachen der Rückenbeschwerden sind, so unterschiedlich sind auch die Möglichkeiten der Vorbeugung. Die Prävention kann ebenso in einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen liegen wie in der Unterstützung eines gesundheitsförderlichen Verhaltens der beschäftigten.
Fragen Sie Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit
Quelle Ruhrwirtschaft Mai 2013 (Auszug)

Brandschutzvorsorge für Mobilitäts- und Wahrnehmungseingeschränkte Mitarbeiter

„Erfahrung aus dem Fortbildungsseminar für Brandschutzbeauftragte“.

Sind in Ihrem Unternehmen behinderte Mitarbeiter beschäftigt?
Dann greift das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) vom 01.05.2002.

Schaffen Sie ein Bewusstsein für Schwächen und Defizite der geläufigen Brandschutz– und Evakuierungsmaßnahmen im Hinblick auf mobilitätseingeschränkte Mitarbeiter.
Verschaffen Sie sich einen Einblick in die Situation behinderter Menschen.
Sprechen Sie mit Ihren Mitarbeitern, wie Sie Ihnen helfen können.

Lassen Sie sich durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Lösungssuche für Brandschutzmaßnahmen helfen.

Arbeitssicherheit und Qualität der Dienstleistung wird groß geschrieben.

Heinz Degener GmbH auf gutem Wege

Das Fachunternehmen für Industriereinigung, gegründet 1948, wurde von seinen Kunden aufgefordert, ein Arbeitsschutz Management System zu implementieren. Im Januar 2011 war es soweit, die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) verlieh dem Unternehmen das Gütesiegel „Sicher mit System“. Ein kontinuierliches Verbesserungsprogramm (KVP) wird seitdem durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit mit Akribie geführt.

Neben regelmäßigen Begehungen, verbunden mit dokumentierten Gefährdungsbeurteilungen, für jeden Kundenauftrag, werden alle zwei Monate Unterweisungen zu allen relevanten Themen rund um die Arbeitssicherheit durchgeführt.
Regelmäßig werden auch die vielen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel, wie Maschinen und Kabel nach BGV A3 geprüft und neben der Dokumentation erhalten alle Betriebsmittel die Prüfplakette.
Ebenso werden jährlich Leitern und Tritte geprüft.
Heinz Degener selbst führt das Lager mit neuen Maschinen, Material und nicht zu vergessen, den vielen persönlichen Schutzausrüstungen, wie Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Helme, Schutzanzüge, Sicherheitsleuchten und vielem anderem.
In wenigen Tagen findet darüber hinaus die Fortbildung aller Mitarbeiter zum Ersthelfer statt. Da die Mitarbeiter in Teams zu zwei bis drei Männern beim Kunden im Einsatz sind, hält das Unternehmen es für notwendig, dass alle Mitarbeiter in der Ersten Hilfe fit sind.
Ebenso werden in regelmäßigen Abständen Gespräche in der Mitarbeiterrunde geführt, Ziel dabei ist es, die Mitarbeiter zu sensibilisieren und am System mitzuarbeiten.
Inzwischen ist eine neue Herausforderung in der Umsetzung. Ein Qualitäts Management System ist im Aufbau, das Handbuch entsteht, das Ziel ist die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001.
Parallel dazu hat die BGHM sich vorangekündigt, um die Rezertifizierung „Gütesiegel mit System“ durchzuführen.

Es ist viel zu tun, ein Fragebogen, das die Kundenzufriedenheit ermitteln soll, ist entwickelt, das erste Unternehmen hat den Fragebogen ausgefüllt, Ergebnis: alle Fragen positiv beantwortet, Geschäftsführer Heinz Degener ist begeistert.
Neu eingeführt wurde das anonyme Mitarbeiter Einzelgespräch. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit, zugleich Arbeitsschutz Management Beauftragter (AMB) und Qualitäts Management Beauftragter (QMB) wird nun in regelmäßigen Abständen mit den Mitarbeitern Einzelgespräche führen, sich Notizen machen und das Ergebnis ohne Nennung von Namen in einem Bericht zusammenfassen.

Heinz Degener hat eigens seinen Van zur Verfügung gestellt, damit die Gespräche in einer ruhigen Atmosphäre stattfinden können.
Nedmir Jasarevic, Teamleiter, Sicherheitsbeauftragter und Gefahrgutbeauftragter ist ebenso zufrieden, wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit Helmut Kästingschäfer.

Grobe Fahrlässigkeit !?

Grobe Fahrlässigkeit

Im Sinne des § 277 BGB
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wurde, also dann, wenn schon ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt wurden und das nicht beachtet wurde, was im gegebenen Fall jedem einleuchten musste.
vgl. Palandt/Heirichs, Rn. 277 Rn. 2


Hier kann man diskutieren, ob der Tatbestand der groben Fahrlässigkeit erfüllt ist, ich meine: Ja!
Eine Konstruktion, „Marke Eigenbau“ die von keinem Sachverständigen abgenommen wurde, die die Kriterien nach BGV D 27 nicht erfüllt.
Die Konstruktion steht ungesichert!! auf dem Lastaufnahmemittel!
Der Mitarbeiter wird im Korb verfahren!
Es besteht akute Absturzgefahr mit schwerwiegender Verletzungsgefahr!

Im Falle eines Unfalles ist nicht nur Leid zu beklagen, die rechtlichen Folgen für den Fahrer des Flurförderzeuges (Gabelstapler) und für die Unternehmensführung (hier öffentlicher Arbeitgeber) sind nicht zu unterschätzen.

Sicher auch ohne Unfall ein Fall für die Arbeitsschutzbehörde, die Berufsgenossenschaft und die Gesetzliche Unfallversicherung.

Dieser Sammelplatz ist im Brandfall wertlos!

In der vierten Etage klebt ein Piktogramm „Sammelplatz“ am Fenster.
Ein Sammelplatz ist wichtig, damit bei einem Brand alle Mitarbeiter, und auch Kunden den Brandbereich verlassen und sich an einer festgelegten Stelle sammeln, um die Vollständigkeit und möglicherweise Unversehrtheit festzustellen.
Auf dem Bild wird den Mitarbeitern suggeriert, hier ist der Sammelplatz. Am Fenster ist der Fluchtweg zu Ende, ein Sammelplatz ist dies sicher nicht.

Umziehen ist Arbeitszeit

aktuelle Information dpa aus Ruhr Nachrichten vom 06.04.2013:
Krankenpfleger, Flugbegleiter oder Burgerbrater – sie alle müssen bei der Arbeit vorgeschriebene Kleidung tragen. In solchen Fällen gehört das Umziehen im Betrieb zur Arbeitszeit.
Das besagt ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht (Az.: 5 AZR 678/11).
Mitgerechnet werden muss demnach sowohl das Umkleiden zu Beginn als auch am Ende des Arbeitstages. Außerdem muss die Zeit berücksichtigt werden, die Arbeitnehmer im Betrieb von der Umkleide bis zu Ihrem Arbeitsplatz brauchen.

ups we did it again

Wir haben unserer Liebe ein Ausrufezeichen gesetzt.
Wir haben am 22.03.2013 geheiratet.
Wir, das sind Ursula Babienek und Helmut Kästingschäfer.

Trauung 22.03.2013

Wir grüßen als Dreamteam.

Zweitausenddreizehn

Frohes neues Jahr 2013
Das neue Jahr hat begonnen, neue Herausforderungen, neue Ziele, neue Anforderungen und so manche Änderungen erwarten Sie und mich.
Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, damit das Jahr 2013 zu einem erfolgreichen Jahr wird.


Ein Schnappschuss vom Weltcup 15 km Herren am 30.12.2012
Sprotlich darf es auch in der anstrengenden Arbeitswelt zugehen.
Fairness ist dabei eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Auf mich können Sie zählen!
Ihr
Helmut Kästingschäfer

Dachstuhl im Dachstuhl

Der Dachstuhl im Dachstuhl unter Denkmalschutz !?
Diese Bild habe ich in der Stadt Hameln, in der Stadt-Galerie aufgenommen.

Ich frage mich, wer hat von dieser Posse etwas, kein normaler Bürger wird jemals diese Konstruktion zu sehen bekommen, der Dachstuhl ist nur dem technischen Personal und den Kontrolleuren der Stadt zugänglich.
Für mich wird der Denkmalschutz damit unglaubwürdig

Die Natur im Gegensatz

Leider vergessen wir in unserer schnelllebigen Zeit viel zu oft, uns in der Natur umzusehen. Dabei bietet sie uns so viel Schönes und Erholsames.

Es ist schon eine Faszination, zu erleben, wie die Natur mit Wassergewalt an den Felsen nagt und sie in Jahrhunderten immer weiter aushöhlt. Das Rauschen des Wassers hat mich in seinen Bann gezogen und mich zugleich entspannt.

Am 26.09.2012 entstand dieses Bild in Cala Santany auf der Insel Mallorca.

Ein Wunder der Natur ist es auch, dass sich die Natur ihren Lebensbereich zurückholt, indem sie selbst den „Störenfried“ Bahnwaggon ganz allmählich umrankt. Eines Tages wird man in dem Grün den Waggon nicht mehr wahrnehmen. Das Warten auf den Zug ist mir beim Anblick dieses Bildes nicht langweilig geworden.

Am 17.10.2012 entstand dieses Bild auf dem Bahnhof Frankfurt – Niederrath.

Gib dem Feuerteufel keine Chance

Gib dem Feuerteufel keine Chance
Brandlasten in Flucht- und Rettungswegen, Technikräumen, Arbeitsräumen erhöhen das Risiko eines Brandes.
Schon der Funke einer Zigarette oder der Funkenflug beim Schweißen, Trennen und Schleifen, kann genügen um leicht brennbare Materialien zu entzünden.

„ Risiko und Chance“ – Entscheidung eines Oberlandesgerichts vom 01.12.1987 – heute noch uneingeschränkt gültig!

„ Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt lediglich für den Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“

Es sollte allen klar sein: Wenn es brennt, ist es grundsätzlich zu spät!

Brandschutzbeauftragter in Dortmund, NRW, Ruhrgebiet

Am 17.08.2012 habe ich, nach erfolgreicher Ausbildung, mein Zertifikat als Brandschutzbeauftragter bei der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro und Medienerzeugnisse (ETEM) erhalten.

Dieses Zertifikat entspricht den CFPA Europe Kriterien und berechtigt mich, in Zukunft meine Kunden mit Rat und Tat zu begleiten.

„Risiko und Chance“ – Entscheidung eines Oberlandesgerichts vom 01.12.1987 – heute noch uneingeschränkt gültig!

„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt lediglich für den Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“

Es sollte allen klar sein: Wenn es brennt, ist es grundsätzlich zu spät!

Arbeitsschutz vs. Zeitarbeit

Zeitarbeit sicher und gesund gestalten.
Auch Leiharbeiter müssen regelmäßig unterwiesen werden,
die kurzen Einsatzzeiten machen das nicht einfach.
Praxisnahe Lösungen stellt die sogenannte GRAzil-Toolbox bereit.
Zu finden unter www.baua.de/modellprogramm

Quelle und vollständiger Text: Ruhrwirtschaft 07/2012

Phänomen oder Zufall?

Zwei Bilder die mich nachdenklich gemacht haben.
Beim walking auf einem Waldweg entdeckt.

Auf der Strasse neben dem Gehweg ca. 30 Meter von unserem Haus.

Das Loch auf dem Waldweg ist zwar vom Regen schon etwas verwischt, aber es war genauso kreisrund, wie das Loch auf der Strasse.
Beide sind schon ein paar Tage alt.

Ist es nun Zufall, oder ein Phänomen? Könnte es jeweils ein Blitzeinschlag sein?

Ich würde mich freuen, wenn Sie, lieber Leser, eine Idee haben.