Wichtig ! Unfallmeldung an Behörden !

Auszug aus Komnet Dialog 11403
Frage:
Wem muss eine Unfallanzeige (Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung) gemeldet werden? – Berufsgenossenschaft, – Bezirksregierung, – oder beiden? § 193 Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer (7) Bei Unfällen in Unternehmen, die der allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht unterstehen, hat der Unternehmer eine Durchschrift der Anzeige der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde zu übersenden. Danach ist in NRW auch die Bezirksregierung zu informieren, oder?
Antwort:
Die Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung ist eine Rechtsverordnung, die auf Grund des Sozialgesetzbuches VII – SGB VII „Gesetzliche Unfallversicherung“ erlassen worden ist.

Unter § 193 SGB VII ist vorgeschrieben, dass der Unternehmer Unfälle von Versicherten in seinem Unternehmen dem Unfallversicherungsträger anzuzeigen hat, wenn Versicherte getötet oder so verletzt sind, dass sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden
Bei Unfällen in Unternehmen, die der allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht unterstehen, hat der Unternehmer eine Durchschrift der Anzeige der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde zu übersenden.

Bis auf wenige Ausnahmen, z.B. landwirtschaftliche Betriebe ohne Arbeitnehmer, unterstehen alle Betriebe der allgemeinen staatlichen Arbeitsschutzaufsicht, so dass grundsätzlich jede Unfallanzeige in Kopie der zuständigen Arbeitsschutzbehörde, (in NRW die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen – zu übersenden ist. Auf die weiteren Informationen zum Thema unter www.dguv.de/inhalt/ihrPartner/arbGeb/faq/index.jsp weisen wir hin.

Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

Managementsysteme und Schnittstellen

Managementsysteme und Schnittstellen
Wer heute ein Qualitätsmanagement System (QMS) nach DIN EN ISO 9001 einführt, ist gut beraten, zu überlegen, ob es sinnvoll ist, ein integriertes Management System einzuführen.
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz wird aktuell immer wichtiger, ein Arbeitsschutz Management System (AMS) ermöglicht, integriert im QMS wesentliche Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zu betrachten, zu kontrollieren und zu verbessern.
Ein AMS kann auf der Grundlage der Vorgaben des „Nationalen Leitfaden“ durch die Berufsgenossenschaften implementiert und zertifiziert werden.
In einigen Branchen verlangt man jedoch einen internationalen Standard, nach OHSAS 18001 oder nach SCC.
Ebenso wichtig ist heute ein Umweltschutz Management System (UMS) nach DIN EN ISO 14001.
Jedes System kann für sich betrachtet implementiert, zertifiziert und angewendet werden.
Es empfiehlt sich aber, diese Systeme als ein „Integriertes Management System“ einzuführen, zu zertifizieren und anzuwenden.
Die Schnittstellen zu den einzelnen Systemen sind fließend, langfristig werden Forderungen von Auftraggebern sinnvoll umgesetzt und ersparen dem Unternehmer ein arbeitsintensives nacharbeiten.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit als Arbeitsschutz Manager mit Ausbildung in QMS, AMS und UMS kann Ihnen da weiterhelfen.
Natürlich gibt es für größere Unternehmen noch den Part des Personal Management Systems.
Hier gibt es ebenfalls Schnittstellen, die eine integrative Entwicklung erleichtern und sinnvoll machen.

Das duale Arbeitsschutzsystem

Das duale Arbeitsschutzsystem
Für die Bundesrepublik Deutschland ist das duale System des Arbeits- und Gesundheitsschutzes typisch: Der Arbeitsschutz wird einerseits durch den Staat und andererseits durch die hoheitliche Tätigkeit der Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung gestaltet:
Staatlicher Arbeitsschutz
Die Gesetzgebung im Bereich des Arbeitsschutzes und die Überwachung ihrer Einhaltung sind eine Aufgabe des Staates (§ 21 des Arbeitsschutzgesetzes). Gesetze regeln die grundlegenden Anforderungen allgemein. Die konkrete Untersetzung erfolgt durch Verordnungen, Durchführungsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und Erlasse der Ministerien.
Berufsgenossenschaften
sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung im Geltungsbereich der Gewerbeordnung. Sie sind ermächtigt, Unfallverhütungsvorschriften als autonome Rechtsvorschriften sowie erforderlichenfalls konkretisierende Durchführungsanweisungen zu erlassen und deren Befolgung zu kontrollieren.
Sie sind branchenorientiert gegliedert, unterhalten eine zentrale Dokumentation der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie eigene Forschungsinstitute und Kliniken.
Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nehmen Berufsgenossenschaften gegenüber den Unternehmen ebenfalls eine Aufsichtsfunktion wahr, insbesondere bezüglich Einhaltung der von ihnen erlassenen Unfallverhütungsvorschriften.