Infos zur Arbeitssicherheit 2/2012
Das Arbeitsschutzgesetz gibt vor:
§ 3.2 erforderliche Maßnahmen planen,
geeignete Arbeitsschutzorganisation aufbauen.
§§ 5, 6 Arbeitsbedingungen beurteilen.
(Gefährdungsbeurteilung) und dokumentieren.
§ 3.1 Geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen festlegen und durchführen,
Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen prüfen, Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlichenfalls anpassen und weitere Verbesserungen von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anstreben.
Foto: H. Kästingschäfer