Arbeitsschutzgesetz

Infos zur Arbeitssicherheit 2/2012

Das Arbeitsschutzgesetz gibt vor:

§ 3.2 erforderliche Maßnahmen planen,
geeignete Arbeitsschutzorganisation aufbauen.

§§ 5, 6 Arbeitsbedingungen beurteilen.
(Gefährdungsbeurteilung) und dokumentieren.

§ 3.1 Geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen festlegen und durchführen,
Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen prüfen, Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlichenfalls anpassen und weitere Verbesserungen von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anstreben.


Foto: H. Kästingschäfer