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Qualitätsmanagement vs. Arbeitsschutzmanagement
Qualitäts – Management nach DIN EN ISO 9001 2008
Immer mehr Kunden legen Wert auf Unternehmen, die nach DIN EN ISO 9001 2008 zertifiziert sind.
Bei Ausschreibungen und Preisverhandlungen wird besonderer Wert auf Transparenz qualitätssichernde Prozesse gelegt.
Ein Qualitätsmanagement zu implementieren, benötigt man einen Qualitätsbeauftragten.
Es bietet sich an, auch einen Augenmerk auf den Arbeitsschutz zu werfen.
Unternehmen, die bereits ein Gütesiegel „Sicher mit System“ haben, fällt der nächste Schritt zum Qualitätsmanagement natürlich leichter, da schon Strukturen vorhanden sind.
Im Umkehrschluss heißt das, bei einem bereits vorhandenen Qualitätsmanagement kann man die Strukturen für das Arbeitsschutzmanagement nutzen.
Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit steht Ihnen zur Unterstützung zur Verfügung.
Weisung – Anweisung – Unterweisung
Unterweisen in der Betrieblichen Praxis, heißt zunächst einmal, sich mit der Situation im Betrieb vertraut machen.
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine Grundlage, um die dort analysierten Gefahren den Mitarbeitern verständlich nahe zu bringen.
Sodann heißt Unterweisung, die Mitarbeiter :
– Informieren
– Trainieren
– Überzeugen
– Loben und motivieren.
Aber das heißt auch:
– Sich austauschen
– Vorbilder schaffen
– Verstärken und optimieren
– Anweisen
– Kontrollieren und sanktionieren
Die Zielgruppe ist festzulegen, nicht jeder Mitarbeiter muss in allen Bereichen unterwiesen werden.
Drei wichtige Ziele sollen erreicht werden:
– …wissen? – Mitarbeiter sollen Kenntnis und Verständnis haben.
– …können? – Mitarbeiter können sich richtig verhalten und kennen die Arbeitsweisen.
– …wollen? – Mitarbeiter sind motiviert und sensibilisiert.
Den Mitarbeitern muss aber auch deutlich gemacht werden, dass die Unterweisung eine Weisung bzw. Anweisung ist, die vom Unternehmer als Anspruch auf Umsetzung zu verstehen ist.
Deshalb muss der Unternehmer sicherstellen, dass wenn er nicht selbst unterweist, den Mitarbeitern klar ist, dass der Unterweisende die Befugnis zur Weisung und Anweisung hat.
Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit steht Ihnen zur Unterstützung zur Verfügung.
§ 4 Unterweisung der Versicherten > siehe Glossar U