Überziehschuhe oder Überzieher für Schuhe

Servicemitarbeiter müssen in der Regel die Wohnung des Kunden betreten. Oft gibt es dann Probleme, weil der Kunde es nicht möchte, dass der Mitarbeiter seine Wohnung mit Schuhen betritt. Das ist sehr verständlich, wer möchte schon den Strassenschmutz in die Wohnung getragen bekommen.

ÜberziehschuheÜberzieher für SchuheJe nach Art und Tätigkeit muss der Mitarbeiter sogar Sicherheitsschuhwerk tragen und dann wird es mit dem „Ausziehen“ problematisch. Gute Serviceunternehmer lösen das Problem mit sogenannten Überziehschuhen. Bevor der Mitarbeiter die Wohnung betritt, zieht er die Überziehschuhe über sein Schuhwerk.

Jetzt ist es wichtig, den richtigen Überziehschuh einzusetzen. Ist der Überzug zu groß, besteht Stolpergefahr. Ein Unfall ist möglicherweise vorprogrammiert. Neben den Verletzungen, die nicht nur für den Mitarbeiter erhebliche Belastungen mit sich bringen, hat der Mitarbeiter unter Umständen ein Fernsehgerät oder andere Geräte in den Händen, die beim Sturz hinfallen. Der entstehende Sachschaden ist weder im Sinne des Kunden, noch im Sinne des Serviceunternehmers.

Die Bilder zeigen anschaulich, das ein Überziehschuh sowohl wesentlich zu groß als auch genau passend sein kann. Wann und welcher Überziehschuh notwendig und geeignet ist, hat der Unternehmer im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit steht dabei hilfreich zur Seite.

Kopfschutz

Kopfschutz

Der wohl bekannteste Kopfschutz ist der Helm.

Der Unternehmer hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz festzulegen, ob und welche Art von Schutzhelm zu tragen ist.

Es gibt auch Situationen, wie z. B. das Reinigen von Kesseln, bei denen der Mitarbeiter in den Kessel klettern muss. Der normale Schutzhelm ist dann von seinen Ausmaßen her ungeeignet.

Hier empfiehlt sich dann die Schutzkappe.

Die Schutzkappe schützt natürlich nicht vor herabfallenden Teilen, aber sie schützt den Kopf vor dem Anstoßen an gefährliche Oberflächen, beim Kesselreinigen.

Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit kann Ihnen dabei behilflich sein.

Heben und Tragen

Heben und Tragen

Zu den wohl bekanntesten Volkskrankheiten gehören Rückenerkrankungen.

Zur Vermeidung solcher Erkrankungen gehört insbesondere die Sensibilisierung der Mitarbeiter:

–          wie sie Lasten richtig Heben und Tragen

–          Welche Hilfsmittel gibt es und wie setzt man sie richtig ein

–          Welche Lastobergrenzen sind zu beachten

Zu den Pflichten des Arbeitgebers gehören nach ArbSchG die regelmäßigen Unterweisungen zu diesen Themen.

Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit kann Ihnen dabei behilflich sein.

Gefahrstoffe, Gefahrstoffverordnung

Die Gefahrstoffverordnung ist schon fast ein Buch mit sieben Siegeln.
Hier soll aber nicht über die gewerbsmäßige Produktion bzw. Verwendung von Gefahrstoffen berichtet werden.

Gefahrstoffe finden wir im beruflichen, wie im privaten Alltag.
Selbst in Unternehmen die gewerbsmäßig nichts mit Gefahrstoffen zu tun haben, finden sich nicht selten ungezählte Produkte, die mit einem Gefahrstoffsymbol gekennzeichnet sind.

Unternehmer sind verpflichtet, für alle im Gebrauch befindlichen Produkte mit Gefahrstoffsymbol ein Sicherheitsdatenblatt und eine Betriebsanweisung vor zuhalten.

Hier kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit eine große Hilfe sein.

Fahrzeugbetrieb

Setzt ein Unternehmen eigene Kraftfahrzeuge (Dienstfahrzeuge) ein, unterliegt der Fahrzeugbetrieb der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschrift BGV D29.

Regelmäßige Unterweisung der Kraftfahrer zu:

  • Angebotsuntersuchung G25
  • Verhalten im Straßenverkehr
  • Nullpromille
  • Betriebsanweisung
  • Warnweste
  • Den Fuß fest umschließendes Schuhwerk

Dies sind nur einige Stichworte die bedacht sein müssen.

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Wir unterscheiden nach:

1. Elektrischen Anlagen und ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln
2. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Die Berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 schreibt bestimmte Prüfungen und Prüffristen vor.

Die Prüffristen sind abhängig von der Art des Einsatzes.

Anlagen zu 1. sind durch eine Elektrofachkraft zu prüfen.

Betriebsmittel zu 2. sind durch eine Elektrofachkraft oder unterwiesene Person zu prüfen. Hierbei kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Regel helfen.

Durchgangsarzt (D-Arzt)

Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall mit Verletzungen die eine Arbeitsunfähigkeit zu erwarten haben, ist ein Durchgangsarzt oder Unfallkrankenhaus aufzusuchen.

Der D- Arzt hat eine besondere Zulassung durch die Berufsgenossenschaften (BG) und entscheidet über die Behandlung nach Kassenrecht oder BG- Recht.

CE- Kennzeichnung

Die CE- Kennzeichnung beruht auf Europäischem Recht.

Symbol:

Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den produktspezifisch geltenden europäischen Richtlinien (seit 1. Dezember 2009, mit dem Inkrafttreten des „Vertrags von Lissabon“: EU-Richtlinie) entspricht. Das CE-Logo allein lässt keine Rückschlüsse zu, ob das Produkt durch unabhängige Stellen auf die Einhaltung der Richtlinien überprüft wurde. Ist jedoch nach dem Logo eine vierstellige Kennnummer (Identifikationsnummer) angebracht, weist dies auf die Einbindung einer Benannten Stelle in das Konformitätsbewertungsverfahren hin.

Die CE-Kennzeichnung ist kein Gütesiegel (Qualitätszeichen).

Quelle: Wikipedia

Betriebsbegehung

Betriebsbegehungen dienen dem Arbeitgeber zur Feststellung, ob der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz verwirklicht wird.

Während der Betriebsbegehung wird geprüft ob die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsschutzregeln eingehalten werden.

Erkennbare Gefährdungen werden erfasst und dokumentiert.

Arbeitsschutzausschuss (ASA)

Das Arbeitssicherheitsgesetz ASiG schreibt im § 11 dem Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern die Bildung eines ASA vor.

Der Ausschuss setzt sich zusammen aus:

  • Dem Arbeitgeber oder einen von ihm Beauftragten
  • Zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern (sofern ein Betriebsrat implementiert ist)
  • Dem Betriebsarzt (In)
  • Der Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Dem oder den Sicherheitsbeauftragten

Der Ausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten und tritt mindesten einmal vierteljährlich zusammen.

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