Flucht- und Rettungswege

Grundlagen sind in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR2.3) festgelegt.

FluchtwegSo sollte ein Fluchtweg nicht aussehen!

Im Falle eines Brandes ist es für Mitarbeiter wichtig, dass sie den gefährdeten Bereich ungehindert verlassen können.

Dabei wird unterschieden, nach dem ersten (1.) Fluchtweg und dem zweiten (2.) Fluchtweg.

Ein zweiter Fluchtweg ist einzurichten, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass beispielsweise der 1. Fluchtweg zu lang ist, und oder besondere Tätigkeiten und oder Flächengrößen dies erfordern.

Eingerichtete 2. Fluchtwege sind deshalb immer frei zu halten.

Möglicherweise entscheidet ein zugestellter Fluchtweg über Leben und Tod der Mitarbeiter.

Der abgebildete 2. Fluchtweg ist nicht nur zur Hälfte versperrt, er war zum Zeitpunkt der Besichtigung auch noch verschlossen.

Die Verantwortung liegt hier eindeutig beim Arbeitgeber!

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) kann dabei eine große Hilfe sein.