Weisung – Anweisung – Unterweisung

Unterweisen in der Betrieblichen Praxis, heißt zunächst einmal, sich mit der Situation im Betrieb vertraut machen.
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine Grundlage, um die dort analysierten Gefahren den Mitarbeitern verständlich nahe zu bringen.

Sodann heißt Unterweisung, die Mitarbeiter :
– Informieren
– Trainieren
– Überzeugen
– Loben und motivieren.

Aber das heißt auch:
– Sich austauschen
– Vorbilder schaffen
– Verstärken und optimieren
– Anweisen
– Kontrollieren und sanktionieren

Die Zielgruppe ist festzulegen, nicht jeder Mitarbeiter muss in allen Bereichen unterwiesen werden.

Drei wichtige Ziele sollen erreicht werden:
– …wissen? – Mitarbeiter sollen Kenntnis und Verständnis haben.
– …können? – Mitarbeiter können sich richtig verhalten und kennen die Arbeitsweisen.
– …wollen? – Mitarbeiter sind motiviert und sensibilisiert.

Den Mitarbeitern muss aber auch deutlich gemacht werden, dass die Unterweisung eine Weisung bzw. Anweisung ist, die vom Unternehmer als Anspruch auf Umsetzung zu verstehen ist.

Deshalb muss der Unternehmer sicherstellen, dass wenn er nicht selbst unterweist, den Mitarbeitern klar ist, dass der Unterweisende die Befugnis zur Weisung und Anweisung hat.

Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit steht Ihnen zur Unterstützung zur Verfügung.

§ 4 Unterweisung der Versicherten > siehe Glossar U

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