Vorsorgeuntersuchungen, arbeitsmedizinische
Grundlage ist Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Ziel der Verordnung ist es, durch Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Arbeitsmedizinische Vorsorge soll zugleich einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes leisten.
Wir unterscheiden Pflichtuntersuchungen (§4) und Angebotsuntersuchungen (§5)
Beispiele für Pflichtuntersuchungen sind z. B. bei Arbeiten mit Biologischen Stoffen (G42), bei Absturzgefahr (G41) u. a.
Beispiele für Angebotsuntersuchungen sind z. B. bei Arbeiten an Bildschirmarbeitsplätzen (G37) und Fahr- und Steuertätigkeiten (G25).
Hier ist der Betriebsarzt zuständig!
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