Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Arbeitsschutz-Management-System (AMS)

Grundlagen sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG §§ 3 und 6), im Arbeitsschutzgesetz ArbSchG §§ 3 ff) und in der DGUV Vorschrift 1 § 2 festgelegt.

Der Unternehmer hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in den §§ 3 und 6 des ASiG bezeichneten Aufgaben zu bestellen.

Gilt gemäß DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Absatz 3 für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten.

Ziel ist es, Arbeitsplätze so sicher zu gestalten, dass der Mensch vor Verletzungen und gesundheitlichen Schädigungen geschützt wird.

Unternehmen schützen damit aber nicht nur Ihre Mitarbeiter vor Unfällen und gesundheitlichen Gefahren, sie schützen auch ihr Unternehmen vor finanziellen Schäden, denn jeder Ausfall eines Mitarbeiters zieht Kosten nach sich. Der Arbeitsschutz im Unternehmen gewinnt deshalb immer mehr an Bedeutung.

Dienstleister werden von Auftraggebern immer mehr in die Pflicht genommen. Wer auch in Zukunft Aufträge erhalten will, muss ein Arbeitsschutz-Management-System nachweisen.

Berufsgenossenschaften, wie die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) oder die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (ETEM) bieten eigene Zertifikate an. Akkreditierte Unternehmen wie DQS, TÜV und andere bieten Zertifizierung nach DIN ISO 45001 an.