Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Wir unterscheiden nach:

1. Elektrischen Anlagen und ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln
2. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Die Berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 schreibt bestimmte Prüfungen und Prüffristen vor.

Die Prüffristen sind abhängig von der Art des Einsatzes.

Anlagen zu 1. sind durch eine Elektrofachkraft zu prüfen.

Betriebsmittel zu 2. sind durch eine Elektrofachkraft oder unterwiesene Person zu prüfen. Hierbei kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Regel helfen.

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