Setzt ein Unternehmen eigene Kraftfahrzeuge (Dienstfahrzeuge) ein, unterliegt der Fahrzeugbetrieb der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschrift BGV D29.
Regelmäßige Unterweisung der Kraftfahrer zu:
- Angebotsuntersuchung G25
- Verhalten im Straßenverkehr
- Nullpromille
- Betriebsanweisung
- Warnweste
- Den Fuß fest umschließendes Schuhwerk
Dies sind nur einige Stichworte die bedacht sein müssen.