PSA, dieses Kürzel steht für Persönliche Schutzausrüstung.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und an Hand dieser Gefährdungsbeurteilung fest zu legen, welche PSA bei dieser Arbeit zu tragen ist.
Die bekanntesten bzw. gebräuchlichsten PSA sind:
– Schutzhelm
– Schutzbrille
– Gehörschutz
– Atemschutz
– Schutzhandschuhe
– Schutzanzug
– Sicherheitsschuhe
Nicht jede angebotene PSA ist aber geeignet, so muss der Arbeitgeber an Hand der Gefährdungsbeurteilung je nach Art der Gefährdung auch prüfen, welche PSA geeignet ist.
Hier zwei Beispiele:
Beim Gehörschutz wird nach der Lärmbelastung, gemessen in db(a) und Art des Arbeitsablaufes die geeignete Form und dem Lärmschutzfaktor unterschieden.
Die Schutzhandschuhe werden entweder nach Art der Tätigkeit ausgesucht, oder nach Art des im Einsatz befindlichen Gefahrstoffes.