Gefährdungsbeurteilung: Wer sich weigert, zahlt bis zu 25.000 € Bußgeld

In vielen Betrieben hat es sich noch nicht herumgesprochen:

Eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung muss in jedem Betrieb bereits ab dem ersten Mitarbeiter vorliegen.
Das war nicht immer so.
Bis Oktober 2013 war das erst für Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern Pflicht.
Das haben die Arbeitsschutzbehörden zum Anlass genommen, um im Rahmen der Schwerpunktaktion zu prüfen, ob auch wirklich überall korrekt ausgefüllte Gefährdungsbeurteilungen vorliegen.

Auszug aus gefahrstoffe aktuell 05/2016

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Helmut Kästingschäfer