Viele Arbeitsschutzvorschriften erfordern eine Unterweisung

Doch meistens fehlt die Zeit dazu. Es muss auch nicht zwingend ein aufwendiger Vortrag sein. Sicherheitskurzgespräche sind eine Alternative bzw. Ergänzung zur Unterweisung.
Sicherheitskurzgepräche ergeben sich meistens aus spezifischen Anlässen wie beispielweise Tätigkeiten mit bestimmten Gefahrstoffen. Sie dienen der Vermeidung von Unfällen, Verletzungen oder berufsbedingten Erkrankungen und sollen die Wirksamkeit der Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz erhöhen. In diesen Gesprächen werden die Mitarbeiter aktiv einbezogen. Sie dauern in der Regel zwischen 5 und 20 Minuten.
Erstellen Sie ein Ergebnisprotokoll
Das Gespräch sollte von einer fachkundigen Person moderiert werden. Und denken Sie daran, jedes Sicherheitsgespräch zu dokumentieren.
Auszug aus gefahrstoffe aktuell 09/2015
Fragen Sie Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutz Beauftragten

Aktuelle Information zum Arbeitsschutz Gesetz (ArbSchG)

Arbeitsschutz Gesetz (ArbSchG)
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.
(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch:
1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
6. psychische Belastungen bei der Arbeit.