Ist Ihre Gefährdungsbeurteilung (GBU) aktuell?

Gemäß § 5 Arbeitsschutz Gesetz (ArbSchG), § 3 DGUV Vorschrift 1 und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber alle Gefährdungen an den Arbeitsplätzen zu beurteilen.

Gemäß § 6 1.e hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) den Arbeitgeber bei der GBU zu unterstützen.

Aus meiner Erfahrung erlebe ich immer wieder, dass der Arbeitgeber sich darauf verlässt „Die FaSi macht das schon“.

Die FaSi hat aber weder eine Kotrollpflicht noch eine Kontrollbefugnis. Im Klartext, ich als FaSi kann meine Kunden nur daran erinnern, dass die GBU regelmäßig auf Aktualität zu prüfen ist.

Leider hat die Pandemie zu einer gewissen Gleichgültigkeit geführt, die das Aktualisieren der GBU in den Hintergrund geschoben hat.

Ein paar Erkenntnisse aus der Praxis:

Mein Kunde ist als Dienstleister im Bereich Industriereinigung unterwegs. In jedem seiner Teamfahrzeuge befindet sich ein Ordner, mit allen GBUs für die zu erwartenden Arbeiten. Leider schon ein paar Jahre alt – und wie bereits erwähnt, vernachlässigt. Ja und dann stand plötzlich eine technische Aufsichtsperson der Arbeitsschutz- Behörde auf der Baustelle und bemängelt zu Recht die fehlende Aktualität der GBU.

Der Hilferuf kam schnell und ich bin zur Baustelle gefahren und habe eine umfangreiche Begehung durchgeführt und im Anschluss die GBU aktualisiert – und die Mitarbeiter zu allen relevanten Themen das Arbeitsschutzes unterwiesen.

Nach den gesetzlichen Grundlagen bin ich Berater und Unterstützer in Sachen GBU, die Unterweisung der Mitarbeiter ist eine Verpflichtung des Arbeitgebers. Selbstverständlich mache ich das auf Anforderung meines Kunden als betriebsspezifische freiwillige Leistung.

Die aufgeführten Erkenntnisse sind aber nur ein Beispiel von vielen und zeigt, wie wichtig es ist, dass der Arbeitgeber seiner Verantwortung gerecht wird – und die FaSi nicht erst dann ruft, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Fazit:

Schauen Sie sich Ihre Gefährdungsbeurteilungen an und werden Sie aktiv. Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit wird Sie unterstützen.