Aus dem Alltag einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

2014 die ersten 13 Wochen
Ein Kunde plant die Verlegung seines Betriebes in einen größeren Gebäudekomplex. Eine Begehung vor dem Umzug ist fällig, ich besichtige das Gebäude, lasse mir die Pläne zeigen und erfahre, welche Vorstellungen mein Kunde hat. Im Begehungsbericht beschreibe ich, welche Änderungen notwendig sind, was vor der Übernahme des Gebäudekomplexes zu beachten ist.
Mein langjähriger Kunde bittet mich, eine Unterweisung seiner Mitarbeiter zum Thema „Gefahrstoffe und Gefahrgutlagerung“ durchzuführen. Nach einer PowerPoint Präsentation, in der ich die bisherigen und die künftigen Piktogramme gegenüber stelle, und ihre Bedeutung erläutere. Anschließend besprechen wir die im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe an Hand der Betriebsanweisungen und überlegen, ob wir die richtige PSA verwenden und die Gefahrstoffe richtig gelagert werden.
Für einen neuen Kunden führe ich eine Erstbegehung seiner Schnell Restaurants durch. Neben dem Begehungsbericht erstelle ich einen Aushang mit wichtigen Rufnummern und dokumentiere die Ergebnisse der gemeinsam durchgeführten Gefährdungsbeurteilung. Außerdem erstelle ich Betriebsanweisungen nach der Gefahrstoffverordnung und für die Maschinen bzw. technischen Einrichtungen.
Gemäß § 10 Arbeitsschutz Gesetz (ArbSchG) und den Technische Regeln für den Arbeitsschutz (ASR A) 2.2 hat der Unternehmer Brandschutz- und Evakuierungshelfer auszubilden und zu beauftragen. Ein Kunde bittet mich, diese Schulung durchzuführen. Nach einer kurzen PowerPoint Präsentation, ich zeige auf, warum und wie Brände entstehen, gebe Hinweise auf die Gefahren und das richtige Verhalten, erkläre, was die Brandschutz- und Evakuierungshelfer für Aufgaben haben und mache die Mitarbeiter mit den entsprechenden Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnungen gemäß ASR A 1.3 vertraut. Anschließend begehe ich mit den angehenden Brandschutz- und Evakuierungshelfern den gesamten Betrieb, wir lernen das Flucht- und Rettungsweg System kennen und üben in der Praxis, wie man einen Feuerlöscher bedient und ein Feuer löscht.
Ein intensives Gespräch mit meinem Kunden zu der bevorstehenden Wiederbegutachtung seines Arbeitsschutz Management Systems durch die Berufsgenossenschaft (BGHM) zeigt auf, dass noch Handlungsbedarf besteht. Einige Unterweisungen, z. B. zur Benutzung von Leitern und Tritten und zu Benutzung von Persönlicher Schutz Ausstattung (PSA) Absturz müssen noch nachgeholt und in den jährlichen Unterweisungsplan aufgenommen werden. Offene Prüfungen von RWA und Hochdruckreinigern müssen initiiert werden.
Für einen weiteren Kunden führe ich eine Begehung auf einer Baustelle mit anschließender Berichtserstellung durch und im Anschluss prüfe ich in seinem Betrieb die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel gemäß Vorgabe der BGV A3. Selbstverständlich erhält mein Kunde eine vollständige Dokumentation.
Eine ganztägige Dienstreise Begehung und Gespräche, unter anderem zum Thema Datenschutz in Apotheken nimmt mich sehr in Anspruch. Die anschließenden Begehungs- und Besprechungsprotokolle müssen geschrieben werden.
Ein ausgiebiger Büro Tag mit der Erstellung von Erhebungsunterlagen für mehrere Rehakliniken die ich für einen Kooperationspartner betreue, schafft etwas Ruhe und Abwechslung.
Die Begehung eines Teilbereiches in einem Großunternehmen für einen Kunden mit besonderen Aufgaben als Arbeitnehmer Verleiher zeigt eine Problematik auf, die nicht einfach zu bewältigen ist. Kriterien nach SCC sind umzusetzen, der Unternehmer erkennt die Grenzen seiner Möglichkeit.
Im Rahmen der Kooperation mit einem Partner nehme ich an einer Besprechung der Datenschutz Beauftragten teil.
Die Arbeitsschutz Ausschuss Sitzung (ASA) läuft erfreulicherweise ohne Probleme ab, Unterweisungs- und Begehungstermine werden festgelegt.
Bei der Begehung eines Produktionsunternehmens für Landwirtschaftliche Maschinen, auch hier werden Leiharbeitnehmer eingesetzt, lerne ich neue Arbeitsprozesse kennen, die ich bewerten und beurteilen muss.
Bei einem weiteren Kunden führe ich nach der ASA Sitzung eine Unterweisung der Mitarbeiter in der Bedienung und Handhabung eines kraftbetriebenen Flurfördermittels (Ameise) durch. Es folgt eine Begehung in der Großküche und deren Spüleinrichtung. Hier wird deutlich, dass ein erheblicher Handlungsbedarf besteht.
Das Thema Umweltschutz ist für mich zwar nicht mein vorrangiges Arbeitsgebiet, aber es ist aus dem Arbeitsschutz auch nicht wegzustreichen. Ein Seminar beim TÜV Rheinland bindet mich für drei volle Tage, eine gute Erweiterung meines Allgemeinwissens, verbunden mit Wissen und Kenntnissen, die bei einigen meiner Kunden sehr hilfreich sein werden.
Ein langer Samstag steht an, ASA Sitzung, für die Vorbereitung eines Antrages auf Betriebserweiterung sind weitere Gefährdungsbeurteilungen erforderlich. Eine Begehung vor Ort, sowie die Erörterung der Abläufe sind zu terminieren. Anschließend führe ich Unterweisungen für 50 Mitarbeiter zu verschiedenen Themen durch. Für die Gefährdungsbeurteilung zeigt sich, dass die Teilnahme am Seminar Umweltschutz sehr hilfreich war.
Die Brandschutzbegehung in einer Rehaklinik zeigt Handlungsbedarf, in der anschließenden ASA Sitzung wird die Schulung der Brandschutz- und Evakuierungshelfer terminiert.
Ich besuche zwei mögliche Neukunden und führe neben dem Erst Gespräch eine erste kurze Begehung durch.
Mein Kunde muss ein Arbeitsschutz Management System der Chemischen Industrie SQAS implementieren, es folgen lange Gespräche mit Folgeaufgaben im Bereich Schulung, Unterweisung, Erstellung von Betriebsanweisungen und Ergänzung von Gefährdungsbeurteilungen.
Ein internes Audit zur Vorbereitung der Wiederbegutachtung durch die BGHM ergibt, wir sind auf dem richtigen Weg, aber es besteht weiterhin Handlungsbedarf.
Begehungen zur Arbeitssicherheit in Verkaufsstätten werden die in den nächsten Wochen im Focus stehen:
– Die Thematik PSA Absturz bei Arbeiten auf Flachdächern und der Benutzung von Hubsteigern ist eines der Wichtigsten. So muss ich mehrmals an unterschiedlichen Standorten eine Dachbegehung durchführen.
– Ein Marder in der Zwischendecke eines Verwaltungsbereiches löst eine Flut von Informationen aus, nachdem ich verschiedene Netzwerke um Unterstützung gebeten hatte. Alle Informationen lassen sich gut zusammenfassen und ich kann meinem Kunden eine fundierte Empfehlung geben.
– Die Betriebsärztliche Betreuung in Verbindung mit der aktuellen Arbeitsmedizinischen Vorsorge Verordnung (ArbMedVV) ist eines der Themen, die für meine Kunden von Interesse sind. Die Vorgaben haben sich teilweise verändert, insbesondere die Persönlichkeitsrechte der Probanden sind besonders sensibel zu betrachten und zu beachten.
Die fertiggestellten Gefährdungsbeurteilungen für die Antragstellung Betriebserweiterung erfordern ein weiteres Gespräch Vorort und einige Entscheidungen des Unternehmers. Weitere Unterweisungen zum Thema Lärm und Vibration, sowie Bewegen und Handhaben von Lasten werden erforderlich. Im Anschluss an die Besprechung ermittle ich den Lärmexpositionspegel am Arbeitsplatz.
Das Thema Organisatorischer Brandschutz in Verkaufsstätten und die Auswirkungen der ASR A 2.2 sind ein Thema, dass der intensiven Betrachtung bedarf. Hier sprechen wir über Kosten im Bereich von 10 – 15 Tausend Euro für eine Verkaufsstätte. Neben der Erneuerung aller Piktogramme sind auch alle Flucht- und Rettungsschilder zu erneuern. Ich empfehle eine Unterweisung der Mitarbeiter und Mieter zu der Situation der sogenannten Mischbeschilderung, die sich in der Übergangs- und Umsetzungsphase nicht verhindern lässt.
Im Rahmen einer ASA Sitzung wird folgendes Problem zur Chefsache: Ein Mitarbeiter hat bei einer Eignungsuntersuchung die ärztliche Untersuchung verweigert (rechtlich einwandfrei). in der ASA Sitzung muss ich Rat geben, was machen wir mit dem Mitarbeiter? Es wird herausgearbeitet, dass der Mitarbeiter nur bei ca. 5 % seiner Tätigkeit diese Untersuchung benötigt. Ich empfehle, den Mitarbeiter zunächst nur von diesen Tätigkeiten zu entbinden und ein persönliches Gespräch zu führen. Vielleicht ist es nur ein Vertrauensproblem zwischen Betriebsarzt und Proband. Möglich sind natürlich auch Informationslücken, Familiäre oder persönliche Gründe.
Zwei weitere Erstbegehungen bei potenziellen Neukunden stehen an. Im Anschluss erstelle ich zwei Angebote.
Viele telefonische Gespräche mit Beratungsintensität, Terminabsprachen und Absprachen zu weiterem Vorgehen binden mich an den Schreibtisch. Recherchen im Internet, Nachschlagen in Fachbüchern und Fachinformationen sind alltäglich.
Die nächste Kundeninformation (in Form eines Flyers für alle Kunden) ist bereits in der Denkphase.
Das nächste Seminar „Ladungssicherung“ bei der BGV T steht an, in den nächsten drei Tagen werde ich mich zu diesem Thema auf den aktuellen Stand bringen lassen.
Die ASA Sitzung in einer großen Verwaltung mit anschließender Begehung steht ebenso an, wie die Erstbegehung bei einem Neukunden.