Gefahrstoffe in Getränkeflaschen? Das kann tödlich enden!

Eigentlich selbstverständlich: Gefahrstoffe dürfen nicht in solchen Behältern aufbewahrt werden, die durch ihre Form oder Bezeichnung zu einer Verwechslung mit Lebensmitteln führen können. Dennoch kommt es pro Jahr zu mehr als 1000 Vergiftungsfällen, weil Ahnungslose umgefüllte Chemikalien aus Getränkeflaschen trinken.
Am Arbeitsplatz ist diese Nachlässigkeit eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld von bis zu 50.000 € nach sich ziehen kann.

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Auszug aus: gefahrstoffe aktuell 08/2018

Gefährdungsbeurteilung: Wer sich weigert, zahlt bis zu 25.000 € Bußgeld

In vielen Betrieben hat es sich noch nicht herumgesprochen:

Eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung muss in jedem Betrieb bereits ab dem ersten Mitarbeiter vorliegen.
Das war nicht immer so.
Bis Oktober 2013 war das erst für Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern Pflicht.
Das haben die Arbeitsschutzbehörden zum Anlass genommen, um im Rahmen der Schwerpunktaktion zu prüfen, ob auch wirklich überall korrekt ausgefüllte Gefährdungsbeurteilungen vorliegen.

Auszug aus gefahrstoffe aktuell 05/2016

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Helmut Kästingschäfer