Fünf Kriterien entscheiden über die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten

Wie viele Sicherheitsbeauftragte braucht ein Unternehmen? Früher reichte ein gründlicher Blick auf die Liste mit den Vorgaben der Berufsgenossenschaft, um diese Frage zu beantworten. Heute entscheidet der Unternehmer nach inhaltlichen Gesichtspunkten.
Auf der Grundlage der seit dem 01.10.2014 in Kraft gesetzten DGUV Vorschrift 1 sind in Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Wie viele es sein müssen, prüft der Unternehmer nach fünf verbindlich festgelegten Kriterien:
• Unfall- und Gesundheitsgefahren im Unternehmen , zu ermitteln anhand der Gefährdungsbeurteilung.
• Räumliche Nähe zu den Beschäftigten, der Sicherheitsbeauftragte ist Kollege unter Kollegen.
• Zeitliche Nähe zu den Beschäftigten, der Sicherheitsbeauftrage soll präsent sein.
• Fachliche Nähe zu den Beschäftigten, die Sicherheitsbeauftragten sollen viel Berufserfahrung und hohe Fachkompetenz haben.
• Zahl der Beschäftigten, der Sicherheitsbeauftragte sollte im Normalfall wissen, wen er vor sich hat und seine Kolleginnen und Kollegen persönlich kennen. Welche Anzahl angemessen ist, folgt aus der Bewertung vor Ort.

Auszug aus Sicherheitsprofi der BG Verkehr