Beachten sie diese 8 Schritte beim Brandschutz für kleine Baustellen in Gebäuden

In jedem Unternehmen muss gelegentlich etwas ausgebessert, umgebaut oder instand gesetzt werden. Dann rücken Handwerker an und richten eine kleine Baustelle ein. Dabei wird geflext oder gestrichen, häufig fallen auch brennbare Abfälle an.
Um auch in solchen „Ausnahmefällen“ für Sicherheit zu sorgen, müssen Sie vorbeugenden Brandschutz in bestehenden Gebäuden realisieren. Auf der sicheren Seite sind Sie mit diesen 8 Schritten:
• Sorgen Sie dafür, dass die betroffenen Gebäudeteile sicher abgesperrt werden.
• Entfernen Sie Gefahrstoffe vollständig aus dem Baustellenbereich, bevor die Handwerker anrücken. Sorgen Sie dafür, dass sie in geeigneten Gefäßen bzw. Verpackungen an einem Ort aufbewahrt werden, der für Unbefugte nicht zugänglich ist.
• Lassen Sie brennbare Abfälle und Bauschutt so schnell wie möglich entsorgen.
• Achten Sie darauf, dass Flucht – und Rettungswege frei gehalten werden.
• Prüfen Sie, ob in der Nähe der Baustelle genügend einsatzbereite Feuerlöscher vorhanden sind.
• Setzen Sie bei feuergefährlichen Arbeiten einen Mitarbeiter mit Feuerlöscher als Brandwache ein.
• Kontrollieren Sie bis 24 Stunden nach Abschluss der Arbeiten, ob Brandnester entstanden sind.
• Wenn Sie den Verdacht haben, das es schwelt oder glimmt, rufen Sie die Feuerwehr. Damit erfüllen Sie Ihre Sorgfaltspflicht – und können das bei Bedarf auch gegenüber der Versicherung nachweisen.

Auszug aus gefahrstoffe aktuell 06 2017

• Ergänzung Ihres Brandschutzbeauftragten:
• Wenn Sie eine BMZ haben, nehmen Sie die betroffenen Rauchmelder außer Betrieb und decken Sie die betroffenen Rauchmelder mit Staubschutzkappen ab.

Ist Ihre Sicherheitskennzeichnung auf dem neuesten Stand?

Vor einem Jahr wurden die Regeln für die Sicherheits– und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz angepasst. Wurde in Ihrem Betrieb bereits geprüft, ob und welche Kennzeichen ergänzt oder ausgetauscht werden müssen?
Können Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden, sind Sicherheits– und Gesundheitsschutzkennzeichnungen erforderlich. Im Rahmen der Aktualisierung der Arbeitsschutzregel (ASR) A1.3 „Sicherheits– und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ wurden die Zeichen an europäische Standards angepasst. Mit nur 10 Fragen können Sie klären, ob Ihre Sicherheitskennzeichnung den aktuellen Vorschriften entspricht:
Werden Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt, um festzulegen, wo welche Kennzeichnung erforderlich ist?
Entsprechen die verwendeten Kennzeichen der ASR A1.3?
Ist die regelmäßige Unterweisung aller Mitarbeiter über die Bedeutung der Sicherheits– und Gesundheitskennzeichnung sichergestellt?
Wird regelmäßig geprüft, ob die Sicherheits– und Gesundheitskennzeichnung auf dem neuesten Stand, intakt und gut erkennbar ist? Ein Turnus von 2 Jahren hat sich bewährt.
Ist betriebsintern geregelt, welche bzw. wie viele Kennzeichnungen an einer Stelle maximal sinnvoll sind?
Wurden nicht mehr gültige oder unzweckmäßige Kennzeichnungen entfernt?
Sind die Standorte von Feuerlöscheinrichtungen gekennzeichnet?
Sind die Aufbewahrungsorte für das Erste Hilfe Material und anderen Erste Hilfe Einrichtungen eindeutig gekennzeichnet?
Sind Rettungswege und Notausgänge eindeutig, klar und auch im Dunkeln sichtbar (nachleuchtend) gekennzeichnet?
Werden Risiken an unübersichtlichen Stellen der innerbetrieblichen Verkehrswege und an sonstigen Gefahrenstellen durch Sicherheitszeichen angezeigt?
Quelle: gefahrstoffe aktuell03/2014
FÜR WEITERE INFORMATIONEN:
Fragen Sie Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit

Gib dem Feuerteufel keine Chance

Gib dem Feuerteufel keine Chance
Brandlasten in Flucht- und Rettungswegen, Technikräumen, Arbeitsräumen erhöhen das Risiko eines Brandes.
Schon der Funke einer Zigarette oder der Funkenflug beim Schweißen, Trennen und Schleifen, kann genügen um leicht brennbare Materialien zu entzünden.

„ Risiko und Chance“ – Entscheidung eines Oberlandesgerichts vom 01.12.1987 – heute noch uneingeschränkt gültig!

„ Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt lediglich für den Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“

Es sollte allen klar sein: Wenn es brennt, ist es grundsätzlich zu spät!