Aktuelle Information zur ArbMedVV

Arbeitsmedizinische Vorsorge Verordnung (ArbMedVV)
Die ArbMedVV wurde im Oktober 2013 nachgebessert. Wichtig für Sie sind folgende Änderungen:
Pflichtvorsorge: Vorsorge, die der Arbeitgeber bei bestimmten besonders gefährdenden Tätigkeiten zu veranlassen hat. Sie erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeiten und anschließend in regelmäßigen Abständen. Die Teilnahme ist Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit.
Angebotsvorsorge: Vorsorge, die der Arbeitgeber bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten anzubieten hat. Sie muss vor Aufnahme der Tätigkeiten und danach in regelmäßigen abständen angeboten werden.
Wunschvorsorge: Vorsorge, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern nach dem Arbeitsschutzgesetz zu ermöglichen hat. Die Möglichkeit der Wunschvorsorge entfällt, wenn nach dem Ergebnis der Gefährdungbeurteilung nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen ist.
Vorsorgebescheinigung: Bislang erhielt der Arbeitgeber im Fall einer Pflichtuntersuchung eine Kopie der Bescheinigung, aus der hervorging, ob und inwieweit bei Ausübung einer bestimmten Tätigkeit gesundheitliche Bedenken bestehen.
Künftig erhalten der untersuchte Mitarbeiter und der Arbeitgeber eine Vorsorgebescheinigung. Sie enthält Angaben darüber, wann und aus welchem Anlass ein arbeitsmedizinischer Vorsorgetermin stattgefunden hat. Zudem enthält die Vorsorgebescheinigung die Angabe, wann eine weitere arbeitsmedizinische Vorsorge aus ärztlicher Sicht angezeigt ist.
Auszug aus gefahrstoffe aktuell 02/2014

Vogelperspektive

Der Turmdrehkran hatte es mir angetan.

Grüne Mitte Essen
Aus der Vogelperspektive

Wenn ich schon mal auf der Baustelle war, um eine Begehung durchzuführen, so wollte ich diese Begehung auch auf dem Turmdrehkran durchführen.
Die Sicherheit des Kranführers liegt mir natürlich genauso am Herzen, wie die Sicherheit der Bauarbeiter.
Also Helm auf und auf geht’s.
Bis zur Hälfte habe ich es geschafft, dann musste ich feststellen, dass ich doch nicht mehr ganz fit bin, die Luft geht mir aus und die Beine signalisieren mir Schwäche.
Also habe ich an meinen eigenen Wahlspruch gedacht: „Vorsicht ist keine Feigheit, Leichtsinn ist kein Mut“.
Eine kurze Verschnaufpause, ein paar Fotos gemacht und dann den Abstieg eingeleitet.

Grüne Mitte Vorgelperspektive

Bei wunderschönem Wetter und 13 Grad Celsius ein trotz Allem gelungener Ausflug.
Grüne Mitte in luftiger Höhe

Aber auch die Erkenntnis, dass die Vorsorgeuntersuchung G 41 für Arbeiten mit Absturzgefährdung wichtig ist, sie ist für Kranführer eine Pflichtuntersuchung, die der Betriebsarzt durchführt.