Sonderthema – Wenn der Nachbar in den Hörer brüllt

Als bedeutende Störung hat sich das unfreiwillige Mithören von Telefonaten am benachbarten Büroarbeitsplatz erwiesen. Mittlere Schallpegel von max. 55 db sind zwar gerade noch erlaubt, aber ungünstig.
Im Bürobereich sollten eher Pegel unterhalb 40 db erreicht werden.

Quelle und vollständiger Text: Ruhrwirtschaft 05/2012

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