Das Arbeitssicherheitsgesetz ASiG schreibt im § 11 dem Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern die Bildung eines ASA vor.
Der Ausschuss setzt sich zusammen aus:
- Dem Arbeitgeber oder einen von ihm Beauftragten
- Zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern (sofern ein Betriebsrat implementiert ist)
- Dem Betriebsarzt (In)
- Der Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Dem oder den Sicherheitsbeauftragten
Der Ausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten und tritt mindesten einmal vierteljährlich zusammen.