Grundlage sind die Berufsgenossenschaftliche Regel BGR 250 / Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 250
Bei spitzen oder scharfen Instrumenten, wie Spritzennadeln und Skalpellen besteht immer eine Verletzungsgefahr.
Ist ein solches Instrument beim Menschen im Einsatz gewesen, besteht zusätzlich die Gefahr der Infektion mit HIV, Hepatitis u. a.
Zur Vermeidung solcher Infektiösen Verletzungen schreibt die BGR 250/TRBA 250 unter anderem vor:
– Verwendung von sicheren Systemen
– Abwurf in bruch- und stichfesten Abwurfbehältern
Wichtig ist natürlich auch die Hygiene:
– Kein Schmuck an den Händen
– Keine langen, verlängerten und lackierte Fingernägel
– Saubere und Desinfizierte Hände
– Handschuhe
Die Erstunterweisung und die jährlichen Folgeunterweisungen der Mitarbeiter tragen wesentlich zur Minimierung der Gefahren bei.
Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit steht Ihnen zur Unterstützung zur Verfügung.