Ein Arbeitstag als Fachkraft für Arbeitssicherheit

Donnerstag, 12.11.2020, 08:30 Abfahrt zum Kunden, Franchisenehmer Burger King.

Ich treffe mich mit dem Bereichsleiter, wir besuchen gemeinsam acht Restaurants zur Begehung. Ich habe mir einige Schwerpunkte herausgesucht, die im Rahmen der Begehung betrachtet werden.

  • Einhaltung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
    • Gefährdungsbeurteilung zgl. Maßnahmenplan und Pandemieplan Burger King Deutschland vorhanden und eingehalten.
      • Zutrittsregelung, nur mit Mund-Nase-Bedeckung
      • Desinfektionsmittelspender vorhanden
      • Spuckschutz vorhanden
      • Mitarbeiter tragen Maske
  • Hautschutz / Hygiene
    • Der Hautschutzplan liegt vor
    • Die vorgegebenen Produkte, Hautschutz, Hautreinigung, Nagelbürste, Hautpflege sind vorhanden und werden genutzt
  • Persönliche Schutzausrüstung
    • Den Fuß fest umschließendes Schuhwerk mit rutschfester Sohle
    • Einmalhandschuhe
    • Schnittschutzhandschuhe
    • Hitzeschutzhandschuhe
    • Schutzhandschuhe für das Arbeiten mit Fetten und Gefahrstoffen
  • Handling an der Friteuse, insbesondere bei Fettentzündung
    • Deckel vorhanden, ein Deckel muss ausgetauscht werden
    • Ansul- Löschanlage betriebsbereit
  • Leitern und Tritte, eine Stehleiter muss ich sperren, es fehlen die Füße (erhöhte Rutschgefahr auf den Steinfußböden)
  • Die Gefährdungsbeurteilungen liegen vor
    • Gefährdungsbeurteilung Physische Gefährdungen
    • Gefährdungsbeurteilung Psychische Gefährdungen
    • Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutz Gesetz
    • Gefährdungsbeurteilung Getränkeschankanlage
    • Gefährdungsbeurteilung Kühl- und Tiefkühlräume

Ein Gespräch mit Restaurantleiter und Schichtführer zur Sensibilisierung folgte.

  • Erste Hilfe Ausstattung
    •  Der Bereichsleiter hat für alle Restaurants neue Erste Hilfe Ausstattungen und Abreißblöcke „Verbandbuch“ mitgebracht.
      • Die Führungskräfte werden auf die sachgerechte Benutzung und die Aufbewahrung der Verbandbucheinträge (DSGVO) hingewiesen.
  • Aushangpflichtige Gesetze
    • Die aktuelle Ausgabe für 2021 wurde noch vor Ort vom Bereichsleiter per online bestellt und drei Tage später ausgegeben.
  • Aushang, wichtige Rufnummern und Erste Hilfe Information vorhanden und aktuell.
  1. Brandschutzordnung Teil A vorhanden und aktuell.
  1. Restaurants mit Lieferdienst
    1. Die Betriebsanweisung Kraftfahrbetrieb liegt vor und ist in den Kfz vorhanden.
  1. Ich schaue mir die Lagerplätze und die Küche an
    1. Ordnungsgemäße Lagerung
    1. Ordnung und Sauberkeit

Zurück im Büro schreibe ich für jedes Restaurant einen Begehungsbericht und leite sie an die Geschäftsführung, den Bereichsleiter und die Restaurantleiter weiter.

Abschließend vereinbare ich telefonisch mit dem Bereichsleiter den Termin für die Arbeitsschutz Ausschuss Sitzung (ASA).

Der Termin fand einige Tage später statt, sodass die Teilnehmer Zeit hatten, die Begehungsberichte zu verinnerlichen und anstehende Fragen und Probleme erörtert werden konnten.

Anlege-, Schiebe- und Mehrzweckleitern

Anlege-, Schiebe- und Mehrzweckleitern sind zum Übersteigen geeignet, wenn sie mindestens einen Meter überstehen oder bauseits Festhaltemöglichkeiten vorhanden sind. Um das Verrutschen zu vermeiden, sollten Einhakvorrichtungen verwendet werden.

Die systematische Überprüfung von Leitern und Tritten lässt sich z. B. mit Hilfe einer Checkliste durchführen. Um die Erfassung und Prüfung aller Leitern und Tritte sicherzustellen, empfiehlt es sich, diese zu nummerieren und die Checklisten zu einem Kontrollbuch zusammenzufassen. Bei der Prüfung sollte besonders auf folgende Punkte geachtet werden: verschleiß, Verformung und Zerstörung von Bauteilen. Fehlende Bauteile. Ordnungsgemäße Funktion der Verbindungselemente (z. B. Gelenke bei einteiligen Mehrzweckleitern.

Grobe Fahrlässigkeit !?

Grobe Fahrlässigkeit

Im Sinne des § 277 BGB
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wurde, also dann, wenn schon ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt wurden und das nicht beachtet wurde, was im gegebenen Fall jedem einleuchten musste.
vgl. Palandt/Heirichs, Rn. 277 Rn. 2


Hier kann man diskutieren, ob der Tatbestand der groben Fahrlässigkeit erfüllt ist, ich meine: Ja!
Eine Konstruktion, „Marke Eigenbau“ die von keinem Sachverständigen abgenommen wurde, die die Kriterien nach BGV D 27 nicht erfüllt.
Die Konstruktion steht ungesichert!! auf dem Lastaufnahmemittel!
Der Mitarbeiter wird im Korb verfahren!
Es besteht akute Absturzgefahr mit schwerwiegender Verletzungsgefahr!

Im Falle eines Unfalles ist nicht nur Leid zu beklagen, die rechtlichen Folgen für den Fahrer des Flurförderzeuges (Gabelstapler) und für die Unternehmensführung (hier öffentlicher Arbeitgeber) sind nicht zu unterschätzen.

Sicher auch ohne Unfall ein Fall für die Arbeitsschutzbehörde, die Berufsgenossenschaft und die Gesetzliche Unfallversicherung.

Dieser Sammelplatz ist im Brandfall wertlos!

In der vierten Etage klebt ein Piktogramm „Sammelplatz“ am Fenster.
Ein Sammelplatz ist wichtig, damit bei einem Brand alle Mitarbeiter, und auch Kunden den Brandbereich verlassen und sich an einer festgelegten Stelle sammeln, um die Vollständigkeit und möglicherweise Unversehrtheit festzustellen.
Auf dem Bild wird den Mitarbeitern suggeriert, hier ist der Sammelplatz. Am Fenster ist der Fluchtweg zu Ende, ein Sammelplatz ist dies sicher nicht.

Umziehen ist Arbeitszeit

aktuelle Information dpa aus Ruhr Nachrichten vom 06.04.2013:
Krankenpfleger, Flugbegleiter oder Burgerbrater – sie alle müssen bei der Arbeit vorgeschriebene Kleidung tragen. In solchen Fällen gehört das Umziehen im Betrieb zur Arbeitszeit.
Das besagt ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht (Az.: 5 AZR 678/11).
Mitgerechnet werden muss demnach sowohl das Umkleiden zu Beginn als auch am Ende des Arbeitstages. Außerdem muss die Zeit berücksichtigt werden, die Arbeitnehmer im Betrieb von der Umkleide bis zu Ihrem Arbeitsplatz brauchen.

Arbeitsschutz-Management

Ein Kunde, der für große Industrieunternehmen als Dienstleister tätig ist, wurde aufgefordert, ein Arbeitsschutz Management System nachzuweisen.

Ausführliche Dokumentationen, Erstellen von Betriebsanweisungen, Prüfungen, Sensibilisierung der Mitarbeiter u. v. m. standen am Anfang.

Der Betrieb ist seit Januar 2011 durch die Berufsgenossenschaft zertifiziert, nun gilt es im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprogrammes den Status zu erhalten und zu verbessern.

Bis zum ersten Audit muss ein Handbuch bereit stehen, dass ähnlich einem Qualitätshandbuch aufgebaut ist.

Regelmäßige Mitarbeitergespräche sind durchzuführen und zu dokumentieren.

Die unterschiedlichen Arbeiten sind vor Ort zu besichtigen und als Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren.

Unfälle müssen ausgewertet werden und Unterweisungen aus besonderem Anlass folgen im Anschluss.

Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln, sowie Leitern und Tritten sind im jährlichen Rhythmus durchzuführen.

Regelmäßige Unterweisungen, auch für Führungskräfte sind ebenso zu organisieren, wie Ersthelferausbildungen und Fahrsicherheitstraining.

Dazu folgen Aktualisierungen von Dokumenten und das regelmäßige Management Review.

Fachwissen und Einfühlungsvermögen sind untrennbar miteinander verbunden.

Kommunikation und Kooperation mit den Führungskräften und dem Betriebsarzt sind Grundvoraussetzung.

Arbeitsschutz beim Kunden

Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsschutzgesetz und weitere Unfallverhütungsvorschriften müssen dosiert und für den Laien verständlich dem Kunden näher gebracht werden.

Eine erste Begehung des gesamten Betriebsbereiches mit anschließender Berichtserstellung und Hinweisen zu notwendigen Maßnahmen folgten.

Die erste Arbeitsschutzausschusssitzung zeigte erheblichen Informationsbedarf für die Teilnehmer, unter anderem wird ein Unfall im Betrieb thematisiert.

Der Unfall zieht eine Besichtigung des Unfallortes und Gespräche mit der verunfallten Person nach sich.

Im Ergebnis habe ich eine Unfallauswertung und zwei ausführliche Gefährdungsbeurteilungen erstellt, mit Bildmaterial vom Arbeitsplatz und angrenzendem Bereich, dazu Hinweise zur künftigen Vermeidung solcher Unfälle.

Hierbei werden sowohl technische, als auch organisatorische Maßnahmen formuliert und Unterweisungen für die betroffenen Mitarbeiter vorbereitet.