Arbeitsschutz beim Kunden

Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsschutzgesetz und weitere Unfallverhütungsvorschriften müssen dosiert und für den Laien verständlich dem Kunden näher gebracht werden.

Eine erste Begehung des gesamten Betriebsbereiches mit anschließender Berichtserstellung und Hinweisen zu notwendigen Maßnahmen folgten.

Die erste Arbeitsschutzausschusssitzung zeigte erheblichen Informationsbedarf für die Teilnehmer, unter anderem wird ein Unfall im Betrieb thematisiert.

Der Unfall zieht eine Besichtigung des Unfallortes und Gespräche mit der verunfallten Person nach sich.

Im Ergebnis habe ich eine Unfallauswertung und zwei ausführliche Gefährdungsbeurteilungen erstellt, mit Bildmaterial vom Arbeitsplatz und angrenzendem Bereich, dazu Hinweise zur künftigen Vermeidung solcher Unfälle.

Hierbei werden sowohl technische, als auch organisatorische Maßnahmen formuliert und Unterweisungen für die betroffenen Mitarbeiter vorbereitet.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.