Das duale Arbeitsschutzsystem

Das duale Arbeitsschutzsystem
Für die Bundesrepublik Deutschland ist das duale System des Arbeits- und Gesundheitsschutzes typisch: Der Arbeitsschutz wird einerseits durch den Staat und andererseits durch die hoheitliche Tätigkeit der Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung gestaltet:
Staatlicher Arbeitsschutz
Die Gesetzgebung im Bereich des Arbeitsschutzes und die Überwachung ihrer Einhaltung sind eine Aufgabe des Staates (§ 21 des Arbeitsschutzgesetzes). Gesetze regeln die grundlegenden Anforderungen allgemein. Die konkrete Untersetzung erfolgt durch Verordnungen, Durchführungsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und Erlasse der Ministerien.
Berufsgenossenschaften
sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung im Geltungsbereich der Gewerbeordnung. Sie sind ermächtigt, Unfallverhütungsvorschriften als autonome Rechtsvorschriften sowie erforderlichenfalls konkretisierende Durchführungsanweisungen zu erlassen und deren Befolgung zu kontrollieren.
Sie sind branchenorientiert gegliedert, unterhalten eine zentrale Dokumentation der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie eigene Forschungsinstitute und Kliniken.
Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nehmen Berufsgenossenschaften gegenüber den Unternehmen ebenfalls eine Aufsichtsfunktion wahr, insbesondere bezüglich Einhaltung der von ihnen erlassenen Unfallverhütungsvorschriften.

Arbeitsschutz beim Kunden

Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsschutzgesetz und weitere Unfallverhütungsvorschriften müssen dosiert und für den Laien verständlich dem Kunden näher gebracht werden.

Eine erste Begehung des gesamten Betriebsbereiches mit anschließender Berichtserstellung und Hinweisen zu notwendigen Maßnahmen folgten.

Die erste Arbeitsschutzausschusssitzung zeigte erheblichen Informationsbedarf für die Teilnehmer, unter anderem wird ein Unfall im Betrieb thematisiert.

Der Unfall zieht eine Besichtigung des Unfallortes und Gespräche mit der verunfallten Person nach sich.

Im Ergebnis habe ich eine Unfallauswertung und zwei ausführliche Gefährdungsbeurteilungen erstellt, mit Bildmaterial vom Arbeitsplatz und angrenzendem Bereich, dazu Hinweise zur künftigen Vermeidung solcher Unfälle.

Hierbei werden sowohl technische, als auch organisatorische Maßnahmen formuliert und Unterweisungen für die betroffenen Mitarbeiter vorbereitet.