Viele Arbeitsschutzvorschriften erfordern eine Unterweisung

Doch meistens fehlt die Zeit dazu. Es muss auch nicht zwingend ein aufwendiger Vortrag sein. Sicherheitskurzgespräche sind eine Alternative bzw. Ergänzung zur Unterweisung.
Sicherheitskurzgepräche ergeben sich meistens aus spezifischen Anlässen wie beispielweise Tätigkeiten mit bestimmten Gefahrstoffen. Sie dienen der Vermeidung von Unfällen, Verletzungen oder berufsbedingten Erkrankungen und sollen die Wirksamkeit der Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz erhöhen. In diesen Gesprächen werden die Mitarbeiter aktiv einbezogen. Sie dauern in der Regel zwischen 5 und 20 Minuten.
Erstellen Sie ein Ergebnisprotokoll
Das Gespräch sollte von einer fachkundigen Person moderiert werden. Und denken Sie daran, jedes Sicherheitsgespräch zu dokumentieren.
Auszug aus gefahrstoffe aktuell 09/2015
Fragen Sie Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutz Beauftragten

So entschärfen Sie den Unfallschwerpunkt Gabelstapler

Unfälle, an denen Gabelstapler beteiligt sind, führen häufig zu schweren Verletzungen. Lange Ausfallzeiten der verunfallten Person sind die Folge. Eine der Hauptunfallursachen sind Anfahrunfälle. Diese führen häufig zu Fußverletzungen…. Bis hin zu tödlichen Unfällen. Sprechen Sie mit mir.
Quelle und vollständiger Text: Gefahrstoff & Gefahrgut aktuell 03/2012

Arbeitsschutz beim Kunden

Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsschutzgesetz und weitere Unfallverhütungsvorschriften müssen dosiert und für den Laien verständlich dem Kunden näher gebracht werden.

Eine erste Begehung des gesamten Betriebsbereiches mit anschließender Berichtserstellung und Hinweisen zu notwendigen Maßnahmen folgten.

Die erste Arbeitsschutzausschusssitzung zeigte erheblichen Informationsbedarf für die Teilnehmer, unter anderem wird ein Unfall im Betrieb thematisiert.

Der Unfall zieht eine Besichtigung des Unfallortes und Gespräche mit der verunfallten Person nach sich.

Im Ergebnis habe ich eine Unfallauswertung und zwei ausführliche Gefährdungsbeurteilungen erstellt, mit Bildmaterial vom Arbeitsplatz und angrenzendem Bereich, dazu Hinweise zur künftigen Vermeidung solcher Unfälle.

Hierbei werden sowohl technische, als auch organisatorische Maßnahmen formuliert und Unterweisungen für die betroffenen Mitarbeiter vorbereitet.

Unfälle haben es in sich!

Als ich im letzten Herbst in einer Senioreneinrichtung Unterweisungen für Mitarbeiter durchführte, traf ich eine junge Frau, in Ihrem Gesicht waren Hautveränderungen sichtbar. Ich erinnerte mich hautnah an den Unfall, dessen Unfallanzeige mir per Fax auf den Schreibtisch flatterte.

Was war passiert?
Die junge Frau sollte in der hauseigenen Großküche großflächig den Steinfußboden mit einem Desinfektionsmittel einsprühen. Dabei spritzte ihr die Flüssigkeit ins Gesicht. Das Desinfektionsmittel war ätzend, es gab Hautverätzungen.

Warum kam es zu diesem Unfall?
Nach einem Gespräche mit dem Küchenleiter wurde klar, die Sprühpistole war defekt, Schutzausrüstung stand nicht bereit.

Unfallanalyse:
Der Unfall hätte der jungen Frau das Augenlicht kosten können, sie hatte keine Schutzbrille auf. Obwohl für jeden Gefahrstoff ein Sicherheitsdatenblatt und für jeden Mitarbeiter sichtbar eine Betriebsanweisung vorhanden sein muss, gab es beides nicht. Das Produkt war im Übrigen als „reizend“ gekennzeichnet. Somit wusste die junge Frau nicht, dass sie mit einem ätzenden Gefahrstoff hantierte.

In der Folge wusste sie natürlich auch nicht, dass sie neben einer Schutzbrille, auch Gummistiefel, Gummischürze und Gummihandschuhe hätte benutzen müssen. Die defekte Sprühpistole war leider dem Küchenleiter und auch dem zuständigen Außendienstmitarbeiter der Herstellerfirma bekannt. Nach einem Schriftverkehr mit dem Hersteller, wurde nicht nur die Sprühpistole kurzfristig ausgetauscht, ein aktualisiertes Sicherheitsdatenblatt zeigte, dass das Produkt „ätzend“ war.

Fazit:
Schon ein relativ ungefährliches Produkt kann bei unsachgemäßer Benutzung zu erheblichen gesundheitlichen Schäden führen.
Betriebsanweisungen müssen sichtbar vorhanden sein, Unterweisungen der Mitarbeiter sind unerlässlich. Vorgesetzte müssen persönliche Schutzausrüstung (PSA), wie Schutzbrille, Schutzhandschuhe, ggfs. Schutzschuhe (Stiefel) und Schutzschürze nicht nur bereitstellen, sie müssen auch deren Benutzung überwachen.

Mein persönliches Fazit:
Ich baue diesen Unfall in meine Unterweisungen zum Thema Gefahrstoffe ein, dabei gehe ich nicht nur aus die Gefahrstoffsymbole und deren Bedeutung ein, sondern auch auf den Aufbau einer Betriebsanweisung.
Jeder Mitarbeiter muss in der Lage sein, aus der Betriebsanweisung Gefahren, Schutzmaßnahmen und notwendige Erste Hilfe Maßnahmen zu erkennen.

Und ich gehe selbstverständlich auch auf die Arten der PSA ein.
Ein Beispiel hierzu ist die Brille als Sehhilfe – sie ist keine Schutzbrille!