Arbeitsschutz in Corona-Zeiten (Auszug aus der Veröffentlichung Gefahrstoffe aktuell 11 2020)

Die neue Arbeitsschutzregel beschreibt detailliert, welche Maßnahmen auch in Ihrem Betrieb erforderlich sind.
Seit Monaten bestimmt das Corona-Virus unseren Alltag. Damit am Arbeitsplatz die Verbreitung des Virus minimiert und Mitarbeiter optimal geschützt werden, wurde am 27.04.2020 von der Bundesregierung der SARS- CoV- Arbeitsschutzstandard veröffentlicht. Seit dem 20.08.2020 wird dieser Standard durch eine Arbeitsschutzregel konkretisiert.
Im Wesentlichen werden folgende Themenbereiche betrachtet:
– Arbeitsplatzgestaltung
– Sanitärräume, Kantinen, Pausenräume
– Lüftung
– Homeoffice
– Dienstreisen und Besprechungen
– Sicherstellen ausreichender Schutzabstände
– Zutritt betriebsfremder Personen
– Handlungsanweisung für Verdachtsfälle
– Berücksichtigung psychischer Belastungen
– Mund-Nase-Bedeckung und Persönliche Schutzausrüstung
– Unterweisung
– Arbeitsmedizinische Vorsorge ist jetzt besonders wichtig
– Anhänge für besondere Bereiche

Download-Hinweis: http://www.baua.de/SARS-CoV-Arbeitsschutzregel

Für weitergehende Fragen stehe ich gerne zu Ihrer Verfügung