Haben Sie schon mal einen Blick in die Besenkammer Ihres Betriebes geworfen?
Häufig entpuppt sich dieser Raum als Basislager des Gebäudereinigers.
Dagegen ist nichts einzuwenden, solange die Besenkammer nicht gleichzeitig ein Gefahrstofflager ist.
Machen Sie deshalb jetzt einmal rigoros Bestandsaufnahme und achten Sie dabei vor allem auf Punkte, „die Sie bei mir abrufen können“.
Quelle und vollständiger Text:
Gefahrstoff & Gefahrgut aktuell 04/2012